Zahnzusatzversicherung

zahnzusatzversicherungWeil die Krankenkassen knausern, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll sein. Denn wenn der Mundraum renoviert werden muss, geht schnell ein kleines Vermögen drauf. Zusatzpolicen sollen helfen, die hohen Kosten zu tragen. Zuletzt haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen für Zahnersatz im Jahre 2005 noch einmal eingeschränkt. Seitdem verzeichnen die privaten Versicherer Zuwächse im zweistelligen Bereich. Und das Interesse an einer Zahnzusatzversicherung ist auch langfristig groß: Die Zahl der Policen hat sich nach Angaben der Stiftung Warentest in den letzten vier Jahren verdoppelt – auf elf Millionen. Am Häufigsten greift die Zusatzversicherung bei Kronen, Brücken oder Implantaten – hier können sich die gesetzlichen Kassen auf einen mageren Festzuschuss zurückziehen.

Verbraucher sollten bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung nicht nur auf den Umfang der Police achten – Unterschiede gibt es bereits beim Aufbau des Versicherungsvertrages: Einige Tarife sind nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert. Der Eingangspreis bleibt also auf Dauer stabil. Andere Tarife haben den Charakter einer Schadensversicherung – hier kann die Prämie im „Schadens“-Fall steigen. Wichtig ist auch: Nach Vertragsabschluss gilt üblicherweise eine „Wartezeit“ von acht Monaten. Wer sich bereits einen Heil- und Kostenplan beim Zahnarztes besorgt hat, kann nicht mehr vom kurzfristigen Neuabschluss einer Zahnzusatzversicherung profitieren. Denn für laufende Behandlungen zahlt kein Versicherer. Mund zu machen und schweigen hilft dabei wenig: Einige Zahnzusatzversicherungen verlangen einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller.

Trotz aller Pferdefüße hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass sich Zusatzversicherung für die Zähne lohnen. Die einfache Begründung: „Zahnersatz braucht jeder irgendwann.“ Schließlich fehlen Otto Normalbürger in der Altersgruppe von 35 bis 44 Jahren bereits durchschnittlich 2,7 Zähne. Allerdings sollten Verbraucher bei der Auswahl der Zusatzpolice ihre eigenen Ansprüche – beispielsweise teure und edle Materialien – im Blick behalten. Gute Policen sind beispielsweise daran zu erkennen, dass die Erstattung für Zahnersatz bei mindestens 50 Prozent vom Rechnungsbetrag liegen sollte. Außerdem sollte die Versicherung den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstatten – selbst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt. Eine zusätzlich Erstattung von mindestens 50 Prozent für Prophylaxe und Kieferorthopädie ist ebenso angebracht wie eine unbegrenzte Erstattung bei Inlays und Implantaten.