Versicherungspflicht

versicherungspflichtGesundheitsfonds, Basistarif, Kassenwechsel – mit der Reform des Gesundheitssystems im Jahr 2009 kamen nicht nur auf die gesetzlich Versicherten zahlreiche Änderungen zu. Auch die private Krankenversicherung (PKV) war von der nächsten Stufe der Gesundheitsreform betroffen. Diese soll dafür sorgen, dass es in der privaten Krankenversicherung zu einem – bisher nicht vorhandenen – Wettbewerb um Bestandskunden kommt.

Seit 2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Der jährliche Selbstbehalt von 5.000 Euro darf nicht überschritten werden. Wer keine Versicherung besitzt und sich erst später bei einer Versicherung meldet, muss Beiträge nachzahlen und zusätzliche Versäumnisgebühren draufzahlen. Die Pflicht erstreckt sich seit dem Jahr 2013 auf alle Deutschen, vorher waren nur bestimmte Personengruppen sowie die gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Die Pflicht zur Krankenversicherung für die gesetzliche Krankenkasse bestand bereits seit April 2007.

Von Versuchen, die Pflicht zur gesetzlichen Versicherung zu umgehen, ist dringend abzuraten. Auch 2013 drohen noch rückwirkende Forderungen in einer privaten Krankenkasse. Wer keinen Versicherungsschutz hat und in eine private Krankenversicherung aufgenommen wird, muss rückwirkend mit hohen Forderungen rechnen. Egal, ob man zur Gruppe der Angestellten oder Selbständigen, Beamten, Studierenden oder Rentner gehört – an der Krankenversicherung führt kein Weg vorbei.

Mit der Einführung der Pflichtversicherung haben allerdings auch Personen in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, in einem Basistarif einzusteigen. Die privaten Krankenversicherungen müssen seit 2009 einen neuen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und den bisherigen Standardtarif ersetzt. Im Basistarif enthalten sind nun auch Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren, Haushaltshilfen und sogar eine künstliche Befruchtung. Sie genießen dann einen Tarif, der in Preis und Leistung etwa dem Umfang der gesetzlichen Krankenkasse entspricht und einen Maximalbeztrag umfasst.

Die Gestaltung des Basistarifs unterliegt dabei strengen Regeln: Er darf nicht mehr kosten als das Equivalent der gesetzlichen Kasse. Zuschläge wegen erhöhter gesundheitlicher Risiken sind darin ebenso tabu wie der Ausschluss bestimmter Leistungen. Außerdem dürfen die „Privaten“ jetzt nicht mehr bisher unversicherte Personen ablehnen. Die Änderungen sind also vor allem für Personen interessant, die aufgrund von Vorerkrankungen bisher abgelehnt oder mit Leistungsausschlüssen belegt wurden.