Bedingungen der Familienversicherung in der Privathaftpflichtversicherung

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Bei Start des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht nur ihre Studienpläne und ihre Wohnungssuche im Auge haben, sondern auch ihren Versicherungsschutz überprüfen. Es ist wichtig zu klären, ob Studenten in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Eine mögliche Mitversicherung über die Eltern ist von vielen Faktoren abhängig, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Kinder und Versicherungsschutz: Wichtige Informationen

Bei der Frage, ob Kinder „familienversichert“ sind, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung genau zu lesen. Hier wird festgelegt, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird geprüft, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Zudem wird ermittelt, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden überprüft. Schließlich wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, beispielsweise für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es von Bedeutung, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher sollten Studenten sich bereits im Vorfeld sorgfältig informieren oder sich neutral und unabhängig beraten lassen.

Mini-Jobber und Krankenversicherung für Studenten

Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Studenten in Deutschland. Allerdings können Studenten, deren Eltern Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bis zum 25. Geburtstag über die Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr Einkommen nicht regelmäßig über 485 Euro im Monat liegt. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um weiterhin familienversichert zu sein.

Studenten, die das 25. Lebensjahr erreicht haben und ihr Studium fortsetzen, müssen sich in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Während dieser Zeit zahlen sie bis zum 30. Lebensjahr einen ermäßigten Beitrag. Nach dem 30. Lebensjahr haben sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterzuversichern.

Private Krankenversicherung als Alternative für Studierende

Beim Studienbeginn haben Studenten die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn die PKV aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet. In solchen Fällen ist die PKV oft kostengünstiger als die KVdS. Um von der GKV in die PKV wechseln zu können, müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht mehr möglich.

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres verlieren Studenten in der Regel den Anspruch auf Beihilfe. Infolgedessen müssen sie eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen und höhere Prämien bezahlen. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.

Individuelle Abstimmung des Versicherungsschutzes für Studenten

Studenten sollten ihren Versicherungsschutz gründlich überprüfen, da dies von großer Bedeutung ist. Insbesondere die Bedingungen der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sollten genau beachtet werden, um festzustellen, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten ist es ratsam, sich neutral und unabhängig beraten zu lassen, beispielsweise als Mitglied beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung, ob man sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchte, sollte ebenfalls gut überlegt werden und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.

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