Neue EU-Verordnung schützt Menschen mit Duftstoffallergien

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Im Juli 2023 wird eine neue EU-Verordnung wirksam, die Menschen mit Duftstoffallergien zugutekommt. Kosmetikhersteller werden verpflichtet sein, insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf ihren Verpackungen anzugeben, im Vergleich zu den bisherigen 24. Dies ermöglicht es Allergikern, die potenziellen Reizstoffe zu erkennen und zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang auf dem Markt bleiben dürfen.

Mehr Transparenz: Deklaration von allergenen Duftstoffen in Kosmetika

Die Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe betrifft vor allem „Leave-on“-Produkte wie Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben. Diese Duftstoffe müssen angegeben werden, wenn sie eine Konzentration von mehr als 0,001 % haben. Bei Produkten, die abgespült werden, greift die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Wichtig: Allergene Duftstoffe erkennen und meiden zur Allergieprävention

In Europa leiden etwa vier Prozent der Bevölkerung an Duftstoffallergien, die sich durch Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschen und entzündliche Hautrötungen äußern. Eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei geringen Konzentrationen auftreten, weshalb es wichtig ist, diese Allergene zu kennen und zu vermeiden. Seit 2005 müssen bestimmte Duftstoffe deklariert werden, was den Betroffenen zumindest teilweise hilft.

Tests werten Kosmetika mit stark allergisierenden Verbindungen ab

Einige Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind besonders stark allergisierend und können schon in geringen Mengen zu einer Sensibilisierung führen. Kosmetika, die diese Verbindungen enthalten, werden in Tests um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Deklarationspflichtige Duftstoffe: Geraniol und Citronellol als Service

Geraniol und Citronellol gehören zu den Duftstoffen, die selten allergische Reaktionen hervorrufen. Obwohl sie auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe stehen, werden sie in Tests nicht negativ bewertet. Dennoch werden sie in den Testtabellen für Allergiker aufgeführt, um ihnen bei der Auswahl geeigneter Produkte zu helfen. Für die meisten Menschen sind diese Duftstoffe unbedenklich und können ohne Probleme verwendet werden.

Lyral und Lilial verbotene Duftstoffe nicht mehr deklarationspflichtig

Um das Risiko allergischer Reaktionen zu minimieren, wurden die stark allergisierenden Duftstoffe Lyral und Lilial verboten und von der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe gestrichen. Dieser Schritt dient dem Schutz der Verbraucher und ihrer Gesundheit.

Weniger Risiko für Allergiker: Neue EU-Verordnung vermeidet allergene Duftstoffe

Die neue EU-Verordnung, die ab Juli 2023 wirksam wird, hat positive Auswirkungen auf Menschen mit Duftstoffallergien. Die erweiterte Deklarationspflicht für insgesamt 80 allergene Duftstoffe ermöglicht es Betroffenen, diese Stoffe auf Kosmetikprodukten leichter zu erkennen und zu meiden. Dadurch können allergische Reaktionen wirksam reduziert oder vermieden werden.

Obwohl es noch einige Jahre dauern wird, bis Produkte mit deklarationspflichtigen Duftstoffen vom Markt verschwinden, ist die neue Verordnung ein großer Fortschritt für Menschen mit Duftstoffallergien. Die erweiterte Deklarationspflicht stellt sicher, dass insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben werden müssen. Dadurch wird es einfacher, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden, was zu einer Verringerung allergischer Reaktionen führen kann.

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