Mit Versicherung von Familienangehörigen

mitversicherungvonfamilienaAuch in der gesetzlichen Krankenversicherung wird Familie großgeschrieben – denn die gesetzliche Krankenversicherung wird ganz bequem zur Familienversicherung, wenn Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Darin enthalten sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Enkelkinder und Stiefkinder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Recht auf eine kostenfreie Mitversicherung der Familienmitglieder besteht nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Familienversicherung ist die kostengünstigste Variante für Familien. Denn die genannten Familienmitglieder sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Es sind nur wenige Details zu beachten – wenn beispielsweise zwei Elternteile in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können die Versicherten selbst wählen, über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung abgewickelt wird.

Um in den Genuss einer Mitversicherung der Familienangehörigen zu kommen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen – die Familienmitglieder müssen in Deutschland leben, keine eigene Versicherung haben, nicht versicherungsfrei sein oder sich nicht von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Außerdem dürfen sie nicht hauptberuflich selbstständig sein und nur geringe Einkommen geltend machen.

Auch bei der Mitversicherung von Kindern gibt es geringe Hürden, die zu beachten sind. Grundsätzlich sind alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Wenn die Kinder weder beschäftigt noch selbständig tätig sind, können sie bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung verbleiben. Danach können bis zum 25. Lebensjahr Verlängerungen geltend gemacht werden, wenn die Kinder beispielsweise noch zur Schule gehen, ein Studium absolvieren oder eine berufliche Ausbildung abschließen. Auch die Zeiten eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres verlängern den Zeitraum in der gesetzlichen Pflichtversicherung, in diesem Fall ist ein Verbleib sogar über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.