Leistungen und Konditionen

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Das System ist denkbar einfach: Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen je nach Einkommen entsprechende Beiträge für ihre Krankenkasse, nicht berufstätige Familienmitglieder sind mitversichert. Bei den Leistungen der Krankenkasse werden Pflicht- und Zusatzleistungen unterschieden. Außerdem gibt es Wahltarife.

Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen haben alle Versicherten aller Kassen. Dazu zählen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen sowie Privilegien wie die freie Wahl des Haus- oder Facharztes. Auch Hilfsmittel wie Seh- und Hörhilfen werden bis zu bestimmten Grenzen übernommen, genauso wie Krankenhausaufenthalte abzüglich eines Eigenanteils. Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Leistungen für ambulante Kuren zählen auch zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenso wie Heilmittel wie beispielsweise  Krankengymnastik oder sogar Sterbegeld.

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt allerdings nicht vor Kosten, bei einigen Leistungen sind Eigenanteile zu übernehmen. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt werden beispielsweise kleine Anteile pro Tag fällig, genauso wie beim Kauf von Medikamenten. Auch bei Heilmitteln werden die Leistungen übernommen, es besteht aber ein Selbstbehalt von zehn Prozent der Kosten sowie einer Pauschale pro Verordnung. Werden Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfe benötigt, wird ein Eigenanteil fällig. Besonders teuer wird ein Zahnersatz für gesetzlich Versicherte – hier müssen sie etwa die Hälfte der Kosten der sogenannten Standardtherapie beisteuern.

Neben einem Standardkatalog sind die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu übergegangen, ihre Leistungen zu erweitern und den Versicherten zusätzliche Boni anzubieten. Allerdings sind Zusatzleistungen nicht bei allen Krankenversicherungen zu erwarten, sodass hier ein Vergleich der Konditionen lohnen kann. Außerdem bieten einige Krankenkassen auch Wahlleistungen an, für die allerdings der Abschluss eines gesonderten Wahltarifes notwendig ist.