DRG-Katalog 2024: Einigung der Selbstverwaltungspartner

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Am 6. November 2023 haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene den Entgeltkatalog für Krankenhäuser festgelegt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser können auf eine Finanzierung von über 65 Milliarden Euro zugreifen. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.

Hybrid-DRGs und Auswirkungen auf den DRG-Katalog berücksichtigt

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere wichtige Vergütungsregelungen vereinbart. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als entscheidende Faktoren für die Preisgestaltung festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und hat somit eine große Bedeutung für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Durch diese Einigung sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Gemeinsame Einigung stellt Finanzierung von Behandlungen und Operationen sicher

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, macht deutlich, dass die Einigung eine bedeutende Grundlage für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr darstellt. Die Selbstverwaltung hat hierbei vorbildlich gehandelt und gezeigt, wie eine konstruktive Zusammenarbeit zu einer Lösung führen kann, während die Bundesländer nach wie vor die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen vernachlässigen.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, würdigt die Vereinbarung trotz der schwierigen Vorzeichen und betont die Erfüllung der Aufgabe und Verantwortung der Selbstverwaltungspartner für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, betont, dass die Selbstverwaltungspartner unter den gegebenen Umständen der bevorstehenden Krankenhausreform eine tragfähige Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im kommenden Jahr gefunden haben.

Krankenhausspezifisches Pflegebudget über DRG-Tagessätze finanziert

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt anhand von Relativgewichten das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle fest. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt wesentlich von den Basisfallwerten ab, die in den Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die traditionelle DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Wichtiger Schritt: Einigung auf Krankenhausentgelte für 2024

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern sicherzustellen. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Nun liegt es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu ordnen und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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