Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen: Was Eltern wissen sollten

0

Immer mehr Kinder und Jugendliche entscheiden sich für eine kieferorthopädische Behandlung, um Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt jedoch nicht immer alle Kosten. Nicola Blidschun von der ERGO Krankenversicherung erklärt, dass die Versicherung bei bestimmten kieferorthopädischen Behandlungen einspringt. Je nach Schweregrad der Fehlstellung kann der Eigenanteil unterschiedlich hoch sein. In einigen Fällen kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, um einen Teil der Kosten abzudecken.

Kostenübernahme der GKV für kieferorthopädische Behandlungen vor dem 18. Lebensjahr

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn diese vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurden und eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Kieferorthopäden diagnostiziert und behandelt werden kann. Dabei werden seit 2002 die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) verwendet, um den Schweregrad der Fehlstellung festzustellen. Kosten für die Grundversorgung werden von der GKV bei KIG 3, 4 und 5 übernommen. Wenn die Kinder und Jugendlichen aktiv an der Behandlung mitarbeiten, können die Eltern eine vollständige Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse erwarten.

Kostenübernahme: Behandlungsplan und Zusage der Krankenkasse erforderlich

Um eine Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung zu erhalten, müssen die Eltern einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen lassen und diesen der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Erst nachdem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen, die in der Regel drei bis vier Jahre dauert. Während dieser Zeit müssen die Eltern den Eigenanteil der Kosten tragen, der bei der Behandlung eines Kindes 20 Prozent und bei der Behandlung eines zweiten Kindes 10 Prozent beträgt.

Nach Abschluss der Behandlung erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Um sicherzugehen, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine wahrnimmt, sollten die Eltern den Prozess aktiv begleiten. Bei Problemen und Zahnspangendefekten sollte man sich sofort an die Praxis wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene achten. Um die Erstattung zu erhalten, müssen die Eltern alle Rechnungen im Original aufbewahren und der Krankenkasse alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, einschließlich der Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.

Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Zahnspangenbehandlung erklärt

Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können Eltern bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese entstehen vor allem durch spezielle Brackets, wie durchsichtige oder Keramik-Brackets. Die Kosten für solche Zusatzleistungen können, je nach Schweregrad der Fehlstellung, bis zu 2.000 Euro oder sogar mehr betragen. Daher ist es wichtig, dass der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung über diese Zusatzkosten informiert.

Eltern müssen bei KIG 1 oder 2 Behandlung selbst bezahlen

Bei KIG 1 oder 2 handelt es sich um Zahnfehlstellungen von geringer Ausprägung, die aus medizinischer Sicht dennoch korrigiert werden sollten. Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, können Eltern eine private Zusatzversicherung in Betracht ziehen, um zumindest einen Teil der Behandlungskosten abzudecken. Eine Korrektur ist wichtig, da eine unzureichende Platzverhältnisse der Zähne oder ein Deckbiss zu gesundheitlichen Problemen führen können.

Private Zusatzversicherungen spielen eine wichtige Rolle, um zusätzliche Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen zu decken. Die ERGO Krankenversicherung bietet sogar Versicherungsschutz für angeratene und laufende Behandlungen. Sie erstattet 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und erhöht den Erstattungssatz auf 75 Prozent, wenn innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.

Kostenübernahme der Zahnspangenbehandlung bei Fehlstellungen bis 18 Jahre

Die Zahnspangenbehandlung ist eine effektive Methode, um Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren und mögliche zukünftige Probleme zu vermeiden. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Grundversorgung bei erheblichen Fehlstellungen. Es ist wichtig, dass die Eltern den Behandlungsprozess aktiv begleiten und die erforderlichen Schritte einhalten, um eine vollständige Erstattung des Eigenanteils zu erhalten. Allerdings können zusätzliche Kosten entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. In solchen Fällen kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll sein, um einen Teil der Kosten abzudecken und eine langfristige Zahngesundheit zu gewährleisten.

Lassen Sie eine Antwort hier