Grenzfälle

grenzfaelleBei der Entscheidung für oder gegen die gesetzliche Pflichtversicherung oder eine private Alternative gibt es mehrere Grenzfälle, bei denen sich der Wechsel durchaus lohnen kann. Beispielsweise sind gut verdienende Singles ohne Familienplanung in einer privaten Krankenversicherung deutlich günstiger versichert. Und selbst Personen im gehobenen Alter mit Familie und Kindern können in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben sein.

Es gibt aber noch weitere Grenzfälle der gesetzlichen Krankenkasse – beispielsweise im Ausland. Denn wer länger im Ausland bleibt, ist nur für Notfälle durch seine Kasse versorgt. Privat Versicherte können eine Anwartschaftsversicherung abschließen, wenn sie für eine befristete Zeit im Ausland leben und arbeiten. Wenn jemand dauerhaft auswandert, muss er allerdings aufpassen – viele Versicherungen bieten eine Weiterversicherung an, allerdings zu hohen Preisen.

Einen besonderen „Grenzfall“ stellen Rentner da, die auswandern und trotzdem ihre deutsche Krankenkassenkarte behalten. Sie verfügen dann über zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung, da sie auch im Auswanderungsland bestimmte Ansprüche erwerben. Beim Arzt legen sie die Karte des neuen Heimatlandes vor und erhalten dann Leistungen nach den Regeln des Landes. Parallel haben sie jedoch weiterhin das Recht, sich in Deutschland behandeln zu lassen – insbesondere alle Senioren, die in der Nähe einer deutschen Grenze leben, können also frei entscheiden, bei welchen Krankheiten sie lieber in Deutschland zum Arzt gehen und wann eine Behandlung im Auswanderungsland ausreicht.

Besonders aufpassen müssen auch Studierende im Auslandssemester. Sie sollten eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abschließen, die es schon für 30 Euro für Europa gibt. Denn die normale Auslandsreisekrankenversicherung gilt nur für höchstens 42 Tage und damit nicht für das gesamte Auslandssemester.

Künstler oder Journalisten verlieren ihre Zuschüsse zur Künstlersozialkasse, wenn sie längerfristig im Ausland arbeiten. Erst nach der Rückkehr können sie bei Vorlage entsprechender Tätigkeitsnachweise erneut einen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen.