Familien

familienDie gesetzliche Krankenversicherung ist eine äußerst familienfreundliche Einrichtung, denn Familienangehörige können ganz bequem beitragsfrei mitversichert werden. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und sogar Enkelkinder können von der gesetzlichen Versicherung ihrer Angehörigen profitieren. Familien sparen auf diesem Wege bares Geld, wenn die Familienmitglieder in Deutschland leben, keine eigene Versicherung haben und keine Befreiung von der Krankenversicherung beantragt haben.

Ein wenig kompliziert wird die gesetzliche Krankenversicherung lediglich bei Kindern. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Eine Weiterversicherung ist möglich, wenn die Kinder weder beschäftigt noch selbständig tätig sind. Dann ist bis zum 23. Lebensjahr eine Weiterversicherung in der Familienversicherung möglich. Verlängerungen können bis zum 25. Lebensjahr geltend gemacht werden, wenn die Kinder beispielsweise noch zur Schule gehen, ein Studium absolvieren oder eine berufliche Ausbildung abschließen. Und damit nicht genug: Alle Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert haben, können die Dauer dieser Dienste auf die Höchstdauer der gesetzlichen Krankenversicherung draufschlagen und somit über das 25. Lebensjahr hinaus versichert bleiben.

Um in den Genuss der Familienversicherung zu kommen, müssen auch die Einkommen der Familienangehörigen genau durchgerechnet werden. Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf nicht ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Minijobs werden auf die Höchstgrenze nicht angerechnet. Und die genannten Grenzen dürfen sogar in Ausnahmefällen überschritten werden – in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Monaten. Zu berücksichtigen sind dagegen auch Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.

Wenn Familienmitglieder aus einem der genannten Gründe nicht über die Familienversicherung mitversichert werden können, müssen sie eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung abschließen. Für sie bemessen sich die Beiträge nach den Bruttoeinnahmen. Ausgeschlossen werden können Familienmitglieder zudem bei besonderen Gründen, beispielsweise wenn ein Elternteil nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.