Enthaltene Leistungen bei bestimmenten Krankheiten

enthalteneleistungenbeibestDie Krankenversicherung soll die nötige Absicherung im Krankheitsfall sicherstellen, egal wie wohlhabend oder mittellos jemand ist. Allerdings werden nicht grundsätzlich alle Leistungen übernommen, es gelten einige Sonderfälle. Beispielsweise sind häufig Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten abgedeckt, sodass es Zuschüsse oder eine komplette Kostenübernahme für notwendige Vorsorgemaßnahmen gibt. Erwachsene können beispielsweise einen Gesundheits-Check vornehmen lassen, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes frühzeitig feststellen zu lassen.

Bei allgemeinen Krankheiten zählen zu den Leistungen beispielsweise eine ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Behandlung im Krankenhaus, nötige Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel, dazu auch Massagen und Hilfsmittel wie Hörgerät oder ein Rollstuhl. Darüber hinaus werden in manchen Fällen auch Haushaltshilfen übernommen, ferner die häusliche Krankenpflege sowie die kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten bis zum 18. Lebensjahr. Insbesondere Zahnbehandlungen können leicht ins Geld gehen. Allerdings sind jährliche Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Bonusregelung kostenlos, außerdem werden übliche Eingriffe wie Zahnfüllungen und Wurzelkanalbehandlungen ohne Zuzahlung behandelt.

Besondere Leistungen gibt es bei Schwangerschaft und Mutterschaft, hier haben Versicherte unter anderem Anspruch auf Krankengeld sowie Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn dieser medizinisch geboten ist oder wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung resultiert. Für Mütter werden unter bestimmen Umständen auch Mutter-Kind-Kuren bezahlt, wenn dadurch der Entwicklung anderer Krankheiten vorgebeugt werden kann.

Erkrankte ArbeitnehmerInnen bekommen ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein gesondertes Krankengeld. Landwirte bekommen eine Betriebshilfe der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie. Rehabilitationskuren werden übernommen, wenn diese notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.