Auslandskrankenversicherung

auslandskrankenversicherungEin Urlaub bedeutet vor allem Entspannung, sorglose Tage in der Sonne und viel Spaß. Bevor dieser Spaß jedoch losgehen kann, sollten Reisende prüfen, ob sie über die nötigen Versicherungen verfügen. Denn manche Policen sind dringend nötig, damit der Urlaub auch wirklich sorglos verläuft – und andere Versicherungen sind unnötige Kostentreiber. Doch welche Absicherungen sind wirklich nötig? Ganz vorn auf der Liste der wichtigen Versicherungen steht die Auslandsreisekrankenversicherung. Zwar haben gesetzlich Versicherte in vielen Ländern einen Basisschutz, dies gilt aber nur in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen.

Grundsätzlich gilt: Innerhalb der Europäischen Union genießen erkrankte Reisende einen guten Basisschutz. Allerdings wird nicht jede Behandlung und auch nicht jeder Notfall von der Krankenkasse übernommen – die Kasse zahlt in allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, nach örtlichem Recht. Im Klartext: Deutsche erhalten alle Leistungen, die auch die Versicherten im Urlaubsland standardmäßig erhalten, kostenlos. Und diese Leistungen unterscheiden sich innerhalb der EU drastisch. Für alles, was darüber hinaus geht, springt eine Auslandsreisekrankenversicherung ein – und das schon für 7,50 Euro pro Jahr für Alleinstehende oder 15 Euro für eine ganze Familie. Unbedingt notwendig ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für Touren außerhalb der Europäischen Union. Denn hier über­nehmen die Krankenkassen generell keine Kosten für die medizi­nische Behand­lung. In Ländern wie den USA kann ein Krankenhausbesuch schnell existenzbedrohend werden, zudem wird der Krankenrücktransport normalerweise nicht übernommen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte im Unglücksfall die Kosten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit übernehmen und auch den Rücktransport enthalten. Die Stiftung Warenrest weist darauf hin, dass der Rücktransport allerdings noch die größte Lücke darstellt, weil er nicht von allen Auslandsreisekrankenversicherungen getragen wird. Außerdem deckt die Auslandsreisekrankenversicherung  im Normalfall alle Kosten für die Behandlung von akut auftretenden körperlichen Krankheiten, notwendigen Operationen sowie dem Einsatz von Arznei- und Heilmitteln ab. Meistens sind auch Zahnbehandlungen in der Auslandsreisekrankenversicherung enthalten.