Allgemein

allgemeinJeder Mensch in Deutschland braucht eine Krankenversicherung, das legt das deutsche Versicherungssystem fest.

Damit unterscheidet sich die Bundesrepublik zum Beispiel von den USA, wo ein wettbewerbliches System herrscht und die meisten Menschen privat versichert sind. Hierzulande gilt jedoch Versicherungspflicht für alle Personengruppen, die nicht anderweitig versichert sind, wie zum Beispiel Beamte/Beamtinnen oder Richter und Richterinnen. Auch Selbstständige, Soldat_innen, Geistliche und Asylbewerber/innen können nicht beitreten.

Das grundsätzliche Ziel der Krankenversicherung ist schnell umrissen: Es geht immer darum, den Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen zu erhalten, verbessern oder wiederherzustellen. Die genaueren Leistungsansprüche sind im fünften Buch Sozialgesetzbuch festgehalten. Dort ist zum Beispiel geregelt, dass die Leistungen einerseits ausreichend sein, aber andererseits nicht das Maß des Notwendigen überschreiten dürfen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitragssatz nach dem persönlichen Einkommen – ein wesentlicher Unterschied zur privaten Versicherung, wo auch Merkmale wie Geschlecht oder Alter eine Rolle spielen. Einige der Leistungen, die in der gesetzlichen Versicherung enthalten sind: Verhütung von Krankheiten, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, Krankenbehandlungen (umfassen ärtzliche Behandlungen einschließlich Psychotherapie), häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation, Krankenhausbehandlung bis zur künstlichen Befruchtung, Krankengeld (auch bei Erkrankung des Kindes) sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, die in gesonderten Tarifen bezahlt werden.