Gesetzliche Krankenversicherung

gesetzlichekrankenversicherDie Versicherungspflicht gilt seit 2007 für alle, die dem System der gesetzlichen Kassen zugeordnet sind. Zu dieser Gruppe der Pflichtversicherten gehört ein großer Teil der Bevölkerung in Deutschland; über 70 Millionen Menschen werden hierzulande von gesetzlichen Krankenkassen versorgt. Dazu gehören Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem Einkommen unter der Pflichtgrenze von derzeit 4350 Euro brutto, Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld und Hartz IV, Studierende über 25 Jahre oder mit einem monatlichen Einkommen von über 400 Euro. Bis zum Alter von 25 Jahren ist für Studierende eine Mit-Versicherung über die Eltern möglich. Rentner sind ebenfalls gesetzlich pflichtversichert, wenn sie in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit mindestens 90% gesetzlich versichert waren. Künstler und Publizisten fallen auch in diese Personengruppe, sofern sie über die Künstlersozialkasse versichert sind. Abschließend gehören auch all diejenigen zu den Pflichtversicherten, die keinen anderen Schutz auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Dann gibt es wiederum Personen, die nicht in die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, sich aber freiwillig versichern lassen können. Allerdings müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, da sie in jedem Falle schon einmal der gesetzlichen Krankenversicherung angehört haben müssen. Ein Beispiel dafür sind Studierende, die ab dem Alter von 25 Jahren aus der beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden. Sie können sich nun freiwillig krankenversichern lassen, weil sie im Regelfall 12 Monate vor dem Ausscheiden schon gesetzlich versichert waren. Doch was bezahlt man eigentlich in die gesetzliche Krankenversicherung ein? Der Beitragssatz ist bei jeder Krankenkasse gleich und beträgt derzeit 15,5% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds, also des Lohns oder der Rente. Diesen Betrag teilen sich Arbeitnehmer_innen bzw. Rentnerinnen mit den Arbeitgeber_innen bzw. Rentenversicherungsträgern, indem sie 8,2% bzw. 7,3% des Beitrags übernehmen. Selbständige müssen dagegen den kompletten Betrag selbst tragen. Für Studierende liegt der Beitragssatz momentan bei 78,50 Euro.