Interessenkonflikte bei einheitlicher Deckungsprüfung und Rechtsberatung zwingend zu verhindern

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Vor der Justizministerkonferenz mobilisiert die Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit den Landeskammern gegen Bayerns Beschlussvorschlag zur Ausweitung des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf Rechtsschutzversicherer. Die Anwaltsvertretung kritisiert, dass Versicherer, die gleichzeitig für Deckungszusage und Rechtsberatung zuständig wären, potenzielle Interessenkonflikte schüren und Verlässlichkeit in Frage stellen. Sie plädiert für eine eindeutige Abweisung auf Bundesebene und unterstreicht, wie wichtig berufsrechtliche Vorgaben zum Schutz der Mandanten sind.

Unabhängige Rechtsberatung durch Anwälte wird durch Versicherer-Vorschlag deutlich bedroht

Bei der 96. JuMiKo in Bayern protestieren die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern gegen den bayerischen Entwurf, Beratungsleistungen an Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie argumentieren, dass der Vorstoß eine faktische Aufweichung des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellt und die Neutralität der Rechtsberatung untergräbt. Verbraucher würden nicht mehr sicher sein können, ob ihre Interessen oder Profitinteressen der Versicherer im Vordergrund stehen. So entstünden unüberwindliche Interessenkonflikte, die das Vertrauen nachhaltig schwächen.

Gewinnmaximierung versus Verbraucherschutz: BRAK warnt inständig heftig vor Versichererberatungskonflikten

Rechtsschutzversicherer verfolgen Gewinninteressen durch strikte Minimierung von Aufwendungen und Maximierung von Prämien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hebt hervor, dass eine vereinte Deckungsprüfung und Rechtsberatung innerhalb eines Versicherers zwingend Interessenkonflikte erzeugt. Ohne klare Abgrenzung zwischen Kostenprüfung und juristischer Unterstützung vermischen sich Ertragsgründe und Mandanteninteressen. Versicherte können nicht nachvollziehen, ob die Beratung neutral ist oder eher auf die Kostenvermeidung beim Versicherer abzielt.

Beratungspflicht der Anwältinnen gewährleistet effektivem Verbraucherschutz vor Versichererkostenwillkür dauerhaft

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beobachten, dass Versicherer bei Deckungsanfragen häufig erst nach gerichtlicher Durchsetzung bereit sind, Kosten zu übernehmen. Die berufsrechtlich geregelte Pflicht zur Mandatswahrheit und beruflichen Unabhängigkeit stellt sicher, dass Interessen unparteiisch geprüft werden. Würde diese Aufgabe an Versicherungssektoren abgegeben, bestünde die Gefahr, dass Renditeüberlegungen über den individuellen Schutz gestellt werden. Mandantinnen und Mandanten könnten dann intransparenten und willkürlichen Entscheidungen ausgeliefert sein. Dies konterkariert den Vertrauensschutz und unterminiert die Rechtssicherheit.

Wessels warnt vor Verschiebung beratender Kompetenz zu den Versicherern

Wessels warnt, dass der angestrebte Ausbau von Beratungsbefugnissen für Rechtsschutzversicherer zu einer bequemen Ausgangssituation für die Versicherer werde, die Mandanten aber im Regen stehen lasse. Er hebt hervor, dass eine rein interne Trennung der zuständigen Abteilungen in der Versicherungsmaterie keine wirksame Firewall gegen Interessenkonflikte darstelle. Versicherer priorisieren ihre wirtschaftlichen Interessen und gefährden somit unweigerlich die Rechtsposition ihrer Versicherten und deren Schutz.

Transparenz und Neutralität der Rechtsberatung schützt Mandantinnen zuverlässig täglich

Der kompromisslose Protest der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammern sichert die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratungspflicht. Durch konsequente Transparenz bei der Interessenabwägung und solides Verbraucherschutz-Engagement bleiben Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostenübernahmegesuchen verschont. Die Wahrung berufsrechtlicher Standards wird durch diesen gemeinsamen Widerstand gewährleistet. Gleichzeitig sorgt die kollektive Aktion dafür, dass der hohe Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes weiterhin unangefochten Bestand hat.

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