Zahnärzte sind verpflichtet, Patienten zu behandeln
Hintergrund: Die Knappschaft hat mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) für das laufende Jahr eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, die einen Anstieg der Vergütung oberhalb der Grundlohnsummensteigerung festlegt. Ohne Abstimmung mit der Knappschaft hat die KZVB nun angekündigt, die Zeit vom 11. Oktober bis 31. Dezember 2010 als sogenannte "Puffertage" festzulegen.
Wenn Zahnärzte behaupten sollten, für die Zeit der "Puffertage" keine Bezahlung für ihre erbrachten Leistungen zu erhalten, wäre das falsch. Die KZVB garantiert den Zahnärzten für zahnärztliche Behandlungen, die in dieser Zeit vorgenommen werden, dass mindestens ein Drittel des mit der Krankenkasse vereinbarten Punktwertes bzw. der Basiswert für die Höhe der Vergütung pro Behandlung gezahlt wird. Die exakte Höhe dieses Verrechnungspunktwertes und damit die endgültige Höhe der Vergütung kann allerdings erst im Laufe des kommenden Jahres festgelegt werden, wenn der KZVB sämtliche Abrechnungen aus dem Kalenderjahr 2010 vorliegen.
Die Knappschaft prüft gegenwärtig die Rechtmäßigkeit des Vorgehens und hat die KZVB aufgefordert, Gründe für ihre Maßnahme darzulegen. Knappschaftlich Versicherte, die wegen der "Puffertage" Probleme mit ihrem Zahnarzt oder ihrer Zahnärztin haben sollten, können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen wenden.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
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