Winn: Beschluss zeigt Ohnmacht der handelnden Akteure

17.12.2009 | Berlin
Der Hartmannbund sieht sich durch den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Bereinigungsregelung im Zusammenhang mit Selektivverträgen in seiner Grundkritik gegenüber Vollverträgen außerhalb des Kollektivvertragssystems bestätigt.

"Der Beschluss ist zwar unter den gegebenen Umständen noch einigermaßen nachvollziehbar, dokumentiert aber gleichzeitig die Ohnmacht der verantwortlichen Akteure im bestehenden Honorarchaos", sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Kuno Winn, heute in Berlin. Die immer wieder gestellte Frage, wo denn eigentlich das für die ambulante Versorgung (angeblich) bereitgestellte Geld wirklich bliebe, werde künftig weniger denn je nachvollziehbar zu beantworten sein. Winn: "Es stellt sich im Besonderen die Frage, ob sich der im Beschluss festgelegte Schwellenwert von 2,5 Prozent des Fallwertes auf den jeweiligen einzelnen Vertrag bezieht." Diese Frage sei umso spannender, als bereits momentan ca. 1800 Schiedsamtsverfahren allein für 73b-Verträge anhängig seien. Winn: "Auch dieser Vorgang belegt wieder einmal eindrucksvoll, dass das System ohne einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu einem sozial verträglichen Kostenerstattungssystem kollabieren wird." Auch jeder weitere Versuch, Ordnung in das vorhandene System zu bringen, sei zum Scheitern verurteilt.

Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

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