Variabilität und Innovationskraft - Die Dialog mit neuen Produkten auf der DKM

27.10.2004 | Köln
Die beiden Produktplattformen der Dialog Lebensversicherungs-AG sind die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf der Basis dieses Portfolios definiert sich das Unternehmen als Spezialist für die Absicherung biometrischer Risiken.

In der Risikoversicherung hat die Dialog ihr Angebot in der Produktreihe RISK-vario " zusammengeführt. Rund zwanzig Tarifvarianten stehen für den Makler zur Auswahl, so dass er für jeden Kunden ein maßgeschneidertes Angebot erstellen kann. Eine Besonderheit stellt die Verbundene Risikolebensversicherung dar. In allen Varianten hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Versicherung auf beide Ehe- oder Lebensgemeinschaftspartner abzuschließen. Einzigartig im Markt ist das Angebot, bis zu neun Personen in einem Vertrag zu versichern. Dies ist besonders interessant zur finanziellen Absicherung von Geschäftsverbindungen, z.B. in Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, wenn einer der Teilhaber stirbt und die Hinterbliebenen ausbezahlt werden müssen. Die Regelung über Verbundene Leben ist nicht nur einfacher, sondern auch deutlich kostengünstiger als mehrere Einzelverträge.

Eine sehr erfolgreiche Innovation im Risikobereich war im vergangenen Jahr die Einführung des Nichtraucher-Tarifs, dessen Prämie bis zu 45 % günstiger ist als der vergleichbare Raucher-Tarif. Der Nichtraucher-Tarif wurde vom Markt sehr gut angenommen.

Neuer BU-Tarif mit hervorragendem Bedingungswerk

Die Berufsunfähigkeit stellt die zweite Plattform der Dialog Lebensversicherung dar. Noch ganz aktuell - im September dieses Jahres - hat sie einen neuen, grundlegend optimierten Tarif einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht. Vereinfacht wurden die Anträge, wobei die Abfragzeiträume jetzt auf fünf Jahre begrenzt sind. Die Untersuchungsgrenzen wurden erweitert, ein ärztliches Zeugnis ist jetzt erst bei hohen Renten erforderlich. Die neue BU-Versicherung wird in zwei Varianten angeboten: "SBU-professional" und "SBU-start".

"SBU-professional" als klassischer Tarif zeichnet sich durch ein außerordentlich kundenfreundliches Bedingungswerk sowie durch verschiedene, in der Prämie enthaltene Zusatzleistungen aus. Eine Reihe von Optionen ermöglicht es dem Makler, das Produkt noch flexibler an die Bedürfnisse einer anspruchsvolleren Klientel anzupassen. Ganz außergewöhnliche Leistungen sind z.B. eine Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlung durch den privaten Krankenversicherer oder eine Dread-Disease-Zusatzleistung in Höhe von sechs Monatsrenten. "SBU-start" ist ein technisch-einjähriger Tarif. Der Beitrag wird jedes Jahr neu kalkuliert und entspricht dem jeweils aktuellen Risiko des Versicherten. Damit ergeben sich für jüngere Leute, deren Einkommen in der Regel niedriger liegt als in späteren Lebensjahren, erschwingliche Beitragssätze. Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale-Bundesverband haben die technisch-einjährige SBU als "intelligentes Produkt" bewertet.

Innovationen erleichtern das Procedere

Neben dem neuen BU-Tarif hat die Dialog ganz aktuell zwei Innovationen auf den Markt gebracht, die das Procedere und die Bedingungen beim Vertragsabschluss vereinfachen und erleichtern. Die erste Innovation ist ein verkürzter und vereinfachter Antrag zur Risikoversicherung mit Namen RISK-light " . Er ist vor allem für Verbraucherkredite und Leasingverträge gedacht. Der neue Antrag soll allen Beteiligten, vor allem den Vermittlern, die Arbeit erleichtern.

Die zweite Innovation stellt der Fristenverzicht dar. Er betrifft die Risiko- und die kapitalbildende Lebensversicherung. Mit ihm verzichtet die Dialog als Versicherer gegen einen geringen Zuschlag darauf, bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurückzutreten und bei Selbsttötung in den ersten drei Versicherungsjahren den Todesfallschutz auszuschließen.

Das Angebot des Fristenverzichts ist im deutschen Versicherungsmarkt einzigartig. Mit der neuen Regelung hat die Dialog einen wesentlichen Schritt getan, um Finanzierungen zu erleichtern. Die Nichtanwendung der Selbsttötungsklausel bietet Kreditinstituten ein deutliches Mehr an Sicherheit.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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