TK-Umfrage: Fast jeder Fünfte ist mit seinen Zähnen unzufrieden
Dabei ist fast jeder Fünfte in Deutschland mit der Gesundheit und dem Aussehen seiner Zähne unzufrieden. Dennoch geht durchschnittlich jeder Sechste erst bei akuten Zahnproblemen zum Zahnarzt. "Bei jüngeren Menschen ist dieses Verhalten noch ausgeprägter", weiß Annelore Penno, Expertin für die zahnmedizinische Versorgung bei der TK. Die Umfrage zeigt, dass fast ein Drittel aller Befragten zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr erst den Zahnarzt aufsucht, wenn der Zahn bereits schmerzt.
Manchmal ist es dann bereits zu spät und ein Zahndefekt muss möglicherweise mit einem Zahnersatz repariert werden. Je nachdem was für ein Zahnersatz benötigt wird, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Deshalb empfiehlt die TK-Zahnexpertin auch: "Um Zahn- und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen, bedarf es neben einer konsequenten Zahnpflege und Mundhygiene auch der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt." Regelmäßig heißt: bei Erwachsenen einmal im Kalenderjahr; bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag einmal im Kalenderhalbjahr.
"Wer sich die Zahnvorsorgetermine auch noch in dem so genannten Bonusheft bestätigen lässt, bekommt im Falle eines Zahnersatzes auf den Festzuschuss einen zusätzlichen Bonus von seiner Krankenkasse", so Penno. Sind im Bonusheft die regelmäßigen Untersuchungen der letzten fünf Jahre eingetragen, dann gibt es einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Werden die letzten zehn Jahre belegt, erhöht sich der Festzuschuss sogar um 30 Prozent. Die Forsa-Umfrage ergab, dass immer noch knapp ein Viertel aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland auf ihr Bonusheft verzichten und damit viele Euro beim Zahnersatz verschenken.
Hierfür hat die TK-Zahnexpertin kein Verständnis: "Die Abrechnung der regelmäßigen Vorsorgetermine beim Zahnarzt erfolgt einfach über die Krankenversichertenkarte; eine Praxisgebühr fällt nicht an." Die Teilnahme bestätigt der Zahnarzt im Bonusheft, das man in jeder Zahnarztpraxis bekommt. "Wahrgenommene Termine, die nicht gleich im Bonusheft eingetragen wurden, muss der behandelnde Zahnarzt auch nachträglich im Bonusheft bestätigen", so Penno weiter.
Quelle: Pressemeldung Techniker Krankenkasse
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