Steuervorteile für betriebliche Gesundheitsförderung

28.01.2009 | Bielefeld
Das von der Bundesregierung verabschiedete Jahressteuergesetz 2009 sieht rückwirkend ab dem Jahr 2008 einen Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von jährlich 500 Euro je Arbeitnehmer vor (§3 Nr. 34 EStG). Betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden dadurch attraktiver und davon profitieren sowohl die Arbeitgeber als auch die Beschäftigten.

Der Steuerfreibetrag soll Arbeitgeber motivieren, ihren Beschäftigten Leistungen zur Gesundheitsförderung anzubieten, die mit dem Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen einher gehen. Dies betrifft die folgenden Handlungsfelder:

Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates (z.B. Rückenbeschwerden)

gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverplegung (z.B. Ernährungskurse)

Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz

gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

Vermeidung bzw. Verhinderung des Suchtmittelkonsums

Auch Zuschüsse werden gefördert

Kleine und mittelständische Unternehmen, die über keinen Etat für eigene Gesundheitsprogramme verfügen, sollen trotzdem Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten können. Daher werden auch Zuschüsse, also Barleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, für betriebsexterne Präventionsmaßnahmen steuerlich gefördert. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder Fitnessstudios zählen allerdings nicht dazu.

Betriebliche Gesundheitsförderung als Erfolgsfaktor

Gesunde Mitarbeiter bedeuten auch gesunde Unternehmen. Wenn betriebliche Gesundheitsförderung zur Chefsache erklärt wird, kann der Unternehmer auf lange Sicht die Arbeitszufriedenheit und -produktivität erhöhen, seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und seinen Krankenstand senken. Vorteile für die Beschäftigten sind nicht nur verringerte gesundheitliche Risiken und Beschwerden, sondern auch ein besseres Betriebsklima und mehr Arbeitsfreude.

Quelle: Pressemeldung Betriebskrankenkasse (BKK) Dr. Oetker

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