Startschwierigkeiten der neuen Psychiatrievergütung
Deutliche Kritik am Bundesgesundheitsministerium übte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser (BAG) wegen des unangemessen hohen administrativen Aufwandes, den die Kliniken bei der Vorbereitung auf das neue Entgeltsystem in der Krankenhauspsychiatrie leisten müssen. "Die Klinikträger befürworten die Einführung eines pauschalierten, leistungsorientierten Vergütungssystems, aber sie sehen sich bei den jetzigen Rahmenbedingungen kurzfristig nicht in der Lage, den erheblichen Aufwand für die Leistungsdokumentation ohne Beeinträchtigung der Patientenversorgung zu bewältigen", erklärte der BAG-Vorsitzende Joachim Hübner anlässlich der Frühjahrstagung seiner Organisation im Universitätsklinikum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Bochum.
Rund 50 Vertreter der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser aus allen Bundesländern berieten in Bochum die Auswirkungen der nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz ab 2013 vorgesehenen Einführung des neuen Systems von Tagespauschalen, das die bisherigen krankenhausindividuellen Pflegesätze ablösen soll.
Es gebe, so Hübner, weltweit für die Psychiatrie kein maßgeschneidertes Abrechnungssystem, das von den deutschen Kliniken übernommen werden könne. Deshalb müssten die grundlegenden Elemente des Verfahrens erst detailliert erarbeitet werden. Der gesetzlich vorgegebene Zeitplan sei dafür außerordentlich knapp bemessen.
Das Deutsche Institut für Dokumentation und Information habe im Herbst 2009 erste Beschreibungen von Behandlungsprozeduren als Grundlage für die Abgrenzung so genannter "aufwandshomogener" Patientengruppen herausgegeben. Sie seien seit 1. Januar 2010 für die Krankenhäuser verbindlich. Nach Meinung der Fachleute seien sie aber noch unausgereift und bildeten die Kernleistungen psychiatrischer Krankenhausbehandlung nur ungenügend ab, kritisierte der BAG-Vorsitzende.
So kämen beispielsweise die speziellen Strukturanforderungen der Vernetzung der psychiatrischen Fachkrankenhäuser mit außerklinischen Betreuungsangeboten im Rahmen der gemeindenahen regionalen Versorgungsverpflichtung und darüber hinaus Gesichtspunkte der psychiatrischen Behandlungsqualität in den Prozeduren nicht zum Ausdruck.
Bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung müssten nach den geltenden Prozedurenbeschreibungen bis zu 60 Codes für Diagnostik, Komplexleistungen, Zusatzbehandlungen und speziellen Therapieeinheiten dokumentiert und in die Abrechnung aufgenommen werden. "Bei dem ohnehin bestehenden Ärztemangel und wegen der noch fehlenden Dokumentationssoftware ist zu befürchten, dass Patientenbehandlungszeiten reduziert werden müssen, um den zusätzlichen administrativen Aufwand leisten zu können," kritisierte Hübner. Hinzu komme, dass bisher noch keine ausreichende Schulung der Klinikmitarbeiter möglich gewesen sei.
Die Kliniken könnten sich der Prozedurendokumentation auch nicht entziehen, da sie bei fehlenden Angaben Rechnungskürzungen durch die Krankenkassen befürchten müssten, sagte Hübner weiter.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hätten dem Bundesgesundheitsminister einen Vorschlag zur Änderung der Prozedurenbeschreibungen unterbreitet, der den Dokumentationsaufwand auf bis zur Hälfte reduzieren könne. Großes Unverständnis äußerten die BAG-Klinikträger darüber, dass dieser Vorschlag aus formalen Gründen abgelehnt worden sei.
Die BAG-Mitglieder hielten es für sinnvoll, den Start der Leistungscodierung bis zum Beginn des Jahres 2011 zu verschieben. So könne man Zeit für die Überarbeitung der Prozedurenbeschreibungen gewinnen. "Die für 2013 geplante Einführung des neuen Entgeltsystems würde hierdurch nicht in Frage gestellt, aber seine Akzeptanz durch die Klinikmitarbeiter würde gefördert", fasste Hübner die Beratung der Klinikträger zusammen.
Man betrete mit der Änderung des Vergütungssystems schließlich Neuland. Bei der Vorbereitung müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Immerhin seien hiervon jährlich rund 1,4 Millionen stationäre und teilstationäre Behandlungsfälle betroffen.
Hintergrund
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG) ist ein Zusammenschluss der psychiatrischen Fachkrankenhäuser Deutschlands. In ihr sind staatliche, kommunale, kirchliche, freigemeinnützige und private Krankenhausträger aus allen Bundesländern vertreten. Die BAG-Mitglieder betreiben Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Kliniken und Abteilungen für forensische Psychiatrie, neurologische und psychosomatische Abteilungen, Rehabilitationseinrichtungen, Wohn- und Pflegeheime für seelisch behinderte Menschen und Heilpädagogische Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Kliniken verfügen über psychiatrische Institutsambulanzen und teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten. Die BAG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, stimmt gemeinsame Strategien ab, entwickelt neue Versorgungskonzepte und Finanzierungsmodelle und pflegt den Erfahrungsaustausch
Quelle: Pressemeldung Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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