Sozialrecht darf Strafrecht nicht aushebeln

26.07.2004 | Berlin
Keine fortlaufende Verletzung der Patientenrechte. für die Neugestaltung der Fahrtbeschreibungen bei Patientenfahrten

Als "höchst unzulässigen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt" bezeichnet Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, die nach der Gesundheitsreform bestehende Regelung zur Fahrtkostenübernahme, die Ärzte dazu zwingt, intime Krankheitsdaten ihrer Patienten auf Taxiquittungen zu vermerken.

"Ebenso wie der geplante Lauschangriff in der Arztpraxis ist dies eine Regelung, die das Recht des Patienten auf Verschwiegenheit seines Arztes unterminiert und somit das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt empfindlich stören kann", kritisiert Dr. Thomas. "Die nun veranlasste Neugestaltung der Bescheinigungen, auf denen Krankheitsdaten nicht offen ersichtlich sind, ist dringend notwendig".

Eine schnelle Revision der Formulare, die das Gebot der ärztlichen Schweigepflicht berücksichtigt sei unabdingbar, so Dr. Thomas. Allerdings sei dabei ein Augenmerk auf die ohnehin überbordende Bürokratie zu richten, die den ärztlichen Alltag bestimmt. "Es muss eine praxisnahe Lösung gefunden werden, die sowohl die Intimsphäre des Patienten schützt, aber dem Arzt nicht durch weitere bürokratische Hürden die Zeit im Behandlungszimmer stielt." Solange keine neu entwickelten Formulare vorliegen, empfiehlt der Hartmannbund-Vorsitzende zum Schutz der Patienten die bis zum 1.7.2004 gültigen Formulare weiter zu benutzen.

Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

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