Schütteltraumata führen oft zu Langzeitschäden

07.10.2010 | Münster
LWL-Versorgungsamt unterstützt 30 Kinder, die unter den Folgen leiden

In Deutschland werden nach Schätzungen jährlich 100 bis 200 Säuglinge und Kleinstkinder Opfer von Schütteltraumata. Diese Fälle von Kindesmisshandlungen führen in zwei Dritteln der Fälle zu schweren Langzeitschäden. Zur Zeit versorgt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe(LWL) etwa 30 Kinder, die an den Folgen eines Schütteltraumas leiden. Wie z.B. den heute zwölfjährigen Dennis. Im Alter von sechs Wochen ist Dennis von seinen leiblichen Eltern so schwer misshandelt worden, dass er eine ausgeprägte Hirnblutung erlitt. Dennis ist seitdem schwerstbeschädigt und benötigt ständig Hilfe.

Dennis lebt bei seinem Adoptivvater, der sich seit der Tat um ihn kümmert. Dabei wird er vom LWL-Versorgungsamt Westfalen unterstützt. Dennis erhält seit der Tat eine Rente. Zudem übernimmt der LWL die Kosten für eine professionelle Pflegekraft. Neben diesen finanziellen Leistungen wird Dennis mit allen notwendigen Hilfsmitteln, wie z.B. besonders angepassten Rollstühlen, Liftern und Pflegebetten versorgt. Damit Dennis Adoptivvater mit ihm mobil ist, gibt es Zuschüsse für einen PKW und dessen behindertengerechten Umbau.

Hintergrund:

Das LWL-Versorgungsamt Westfalen hilft Opfern von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz. Nach diesem Gesetz werden Opfer von Gewalttaten für verbliebene gesundheitliche Beeinträchtigungen entschädigt. Für anerkannte Gewaltopfer gibt es eine breite Palette von Hilfsmöglichkeiten. Direkt nach der Gewalttat können sie psychologische Hilfe in speziellen Trauma-Ambulanzen in Anspruch nehmen. Zudem haben sie einen Anspruch auf Heilbehandlung für die durch die Tat verursachten und in schweren Fällen auch die sonstigen Gesundheitsstörungen. Beispielsweise können orthopädische Hilfsmittel verbliebene körperliche Defizite ausgleichen. Führt die Gewalttat zu langfristigen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, werden die Opfer auch angemessen wirtschaftlich versorgt. Je nach Lage des Einzelfalles können sie Renten zum Ausgleich für schädigungsbedingte Mehraufwendungen, zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder als Ausgleich für eine berufliche Beeinträchtigung bekommen. Führt die Gewalttat zur Hilflosigkeit stellt das der LWL auch die notwendige Pflege sicher

Quelle: Pressemeldung Landschaftsverband Westfalen-Lippe

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