Renten- und Krankenversicherung arbeiten Hand in Hand: Erfolg der Reha für Kinder und Jugendliche auf dem Prüfstand
Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen, AOK-Bundesverband, Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, IKK-Bundesverband, Knappschaft, AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. und die Deutsche Rentenversicherung Bund - Gemeinsame Pressemitteilung
Im September 2008 starten die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeinsam ein 18-monatiges Projekt. Dessen Ziel ist es, Instrumente und Verfahren zu entwickeln, zu erproben und in die Praxis umzusetzen, die die Ergebnisqualität der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation erfassen und bewerten können.
Die Ergebnisqualität stellt im Rahmen der Qualitätssicherung eine zentrale Dimension dar. Sie bezieht sich vornehmlich darauf, in welchem Ausmaß die individuellen und indikationsspezifischen Ziele der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahme erreicht werden. Individuelle Behandlungsergebnisse so zu messen, dass ein fairer Vergleich zwischen den Reha-Einrichtungen möglich ist, stellt eine hohe wissenschaftliche Herausforderung dar. Das Projekt wird vom Universitätsklinikum Freiburg wissenschaftlich begleitet. Die Initiatoren rechnen mit einer großen Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten.
Das jetzige Projekt knüpft an die bereits im Jahr 2004 begonnene Zusammenarbeit an. Damals waren gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Instrumente zur Messung der Strukturqualität für die stationäre medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen entwickelt worden. Dank der damaligen Arbeit können heute Strukturmerkmale einzelner Einrichtungen erfasst, ausgewertet und bundesweit verglichen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung hat darüber hinaus im Jahr 2007 Leitlinien für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ausgeschrieben, deren Einhaltung künftig geprüft wird. Somit ist sichergestellt, dass alle Patienten auf gleich bleibend hohem Niveau versorgt werden.
Auch das Anfang 2008 verabschiedete „Gemeinsame Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Gesetzlichen Rentenversicherung für die Durchführung stationärer medizinischer Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche“ dient der Qualitätssicherung dieses wichtigen Versorgungsbereiches.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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