Produktinnovation für Zahnärzte und Ärzte CENTRAL bietet günstige Prämien durch Anreize zur Kollegialbehandlung

05.04.2000 | Köln
Für Zahnärzte und Ärzte bietet die CENTRAL Krankenversicherung AG mit dem Euro-Tarif KNZA einen innovativen Schutz an. Dieses Produkt ist vor allem auf die Bedürfnisse von Zahnärzten abgestimmt, die völlig oder teilweise auf die Erstattung zahnärztlicher Behandlung verzichten wollen.

Die CENTRAL will damit Anreize zur Kollegialbehandlung schaffen und langfristig günstige Prämien anbieten.

Umfangreicher ambulanter und stationärer Schutz

Bei ambulanter Heilbehandlung werden im Tarif KNZA die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent für folgende Leistungen übernommen: ärztliche Leistungen, Hebammenleistungen, Arzneien sowie Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen jährlich und Sehhilfen bis zu 250 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Für den medizinisch notwendigen Transport im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation sowie anschließende Unterbringung für einen Tag oder eine Nacht leistet die CENTRAL bis zu 250 Euro je OP. Bei stationärer Heilbehandlung einschließlich Entbindung und Fehlgeburt werden allgemeine Krankenhausleistungen, Unterkunftszuschlag für Ein- oder Zweibettzimmer (bei Unterbringung im Einbettzimmer trägt der Versicherte eine pauschale Eigenbeteiligung von täglich 25 Euro), gesondert berechnete ärztliche Leistungen, Leistungen einer freiberuflichen Hebamme, sowie der medizinisch notwendige Transport zum und vom Krankenhaus bis zu einer Entfernung von 100 km zu jeweils 100 Prozent erstattet. Entscheidet sich der Versicherte für eine Unterbringung in der allgemeinen Pflegeklasse, erhält er als Ausgleich ein Krankenhaustagegeld von täglich 25 Euro.

Günstige Prämien durch Verzicht auf die Erstattung zahnärztlicher Behandlung

Eine Besonderheit ergibt sich im zahnärztlichen Bereich: Hier haben die Versicherten die Möglichkeit, völlig auf die Erstattung zahnärztlicher Leistungen zu verzichten. Wird kein vollständiger Verzicht auf die Erstattung zahnärztlicher Behandlung vereinbart, hat ein Versicherter einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent auf alle anfallenden Material- und Laborkosten. Zusätzlich erstattungsfähig sind für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu 80 Prozent die gesamten Aufwendungen bei Zahn- und Kieferregulierungen, begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von 3 000 Euro (incl. der dabei anfallenden Material- und Laborkosten) innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Diese besonderen Tarifkonditionen ermöglichen eine deutliche Verringerung der Prämien. Die CENTRAL will damit Anreize zur Kollegialbehandlung bei Zahnärzten schaffen; auch für Ärzte, die nur einen reduzierten Versicherungsschutz im zahnärztlichen Bereich benötigen, ist der neue Tarif interessant. Dabei ist etwa auch eine gegenseitige Kollegialbehandlung zwischen Ärzten und Zahnärzten denkbar.

Auch Familienmitglieder können abgesichert werden

Der Tarif KNZA bietet Schutz für die ganze Familie: So können jeweils die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder mitversichert werden.

Der Tarif wird mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für mitversicherte Kinder und Jugendliche angeboten. Erstattungsfähig sind Gebühren bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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