Pfizer begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs
"Der Bundesgerichtshof ist dem Versuch klar entgegengetreten, die öffentliche Diskussion über die Erstattung eines innovativen, patentgeschützten Arzneimittels, mit formalen Argumenten des Heilmittelwerberechts zu ersticken", so Michael Klein, Vice President Recht des Unternehmens. "Wir halten die Beschränkungen der Erstattung von Sortis für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin für falsch und nicht im Interesse der Patienten. Pfizer wird sich für die volle Erstattung des Arzneimittels insbesondere für Risikogruppen stark machen und bleibt auch in Zukunft zum Dialog mit den Krankenkassen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss bereit."
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte 2004 "Sortis" in eine Festbetragsgruppe eingeordnet. In der Folge wurde das Arzneimittel für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr voll erstattet. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion um die Bewertung des therapeutischen Zusatznutzens von Sortis und dessen Einbeziehung in eine Festbetragsgruppe mit anderen Wirkstoffen informierte Pfizer über diesen Sachverhalt in Zeitungsanzeigen und beschrieb hierbei auch die Vorteile von "Sortis" gegenüber anderen Therapiemöglichkeiten. Hierin sah ein Verband einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und beklagte Pfizer. Der Bundesgerichtshof hat dies mit Verweis auf die Meinungsfreiheit gestern letztinstanzlich zurückgewiesen.
Quelle: Pressemeldung Pfizer Pharma GmbH
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