Neue Zusatzversicherungen mit Top-Schutz für Zahnersatz
Im Vertrauen auf die ursprüngliche gesetzliche Regelung hatten sich bereits über 100.000 Kunden der CENTRAL für eine freistellende private Zahnersatzversicherung entschieden, um sich im Bereich "Zahnersatz" dieselben hochwertigen Leistungen zu sichern, die sonst nur Privatpatienten in Anspruch nehmen können. Diesen Versicherten hat die CENTRAL garantiert, daß sie ihren Versicherungsschutz beim Zahnersatz an die jetzt anstehenden gesetzlichen Änderungen anpassen können. Die CENTRAL erfüllt diese Garantiezusage und unterbreitet ihren betroffenen Kunden in den nächsten Tagen ein entsprechendes Alternativangebot. Damit können sich diese Kunden - wie ursprünglich beabsichtigt - beim Zahnersatz weiterhin auf demselben hohen Leistungsniveau absichern wie Privatpatienten. Dieses neue Produktangebot steht auch allen anderen Verbrauchern offen.
Top-Schutz zu günstigen Prämien
Der neue Tarif GZEX (Tarifstufen 1 und 2) ermöglicht CENTRAL-Kunden, sehr hochwertige Leistungen beim Zahnersatz in Anspruch nehmen zu können. Hierzu gehören jeweils unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung:
bis zu 90prozentige Erstattung für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays,
bis zu 90prozentige Erstattung für Kunststoff-Füllungen.
Darüber hinaus sieht das neue Produktangebot weitere wichtige Leistungen vor -zum Beispiel für Sehhilfen, für Heilpraktikerbehandlung und je nach Tarifmodul auch für stationäre Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer). Dabei betragen die Prämien in der Tarifstufe GZEX1 für einen 30jährigen Mann 20,58 Euro, für eine gleichaltrige Frau 28,82 Euro.
Alle Kunden, die bei der CENTRAL bereits eine freistellende Zahnersatz-Versicherung angeschlossen haben, können ihren Versicherungsschutz ab sofort auf den neuen hochwertigen Tarif umstellen - und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Dasselbe Angebot macht die CENTRAL außerdem allen Kunden, die seit September eine klassische Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die - ergänzend zum Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung - Leistungen für Zahnersatz vorsehen.
Befundorientierte Festzuschüsse:
Kassenmitglieder finanziell stärker belastet
Aufgrund der letzten Gesundheitsreform gelten ab dem 1. Januar 2005 für Kassenpatienten anstelle eines prozentualen Zuschusses die sog. befundorientierten Festzuschüsse für Zahnersatz. Dies wird - so der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen in einer aktuellen Stellungnahme - vor allem bei der Standardversorgung mit Zahnersatz (z. B. bei Brücken) - zu Kürzungen beim Leistungsumfang und zu höheren Zuzahlungen für Kassenpatienten führen. Mit dem neuen Tarif GZEX werden diese Versorgungslücken geschlossen. Zudem bietet der Tarif auch Versicherungsschutz für hochwertige Zahnersatzleistungen, die - wie zum Beispiel Implantate - von der GKV nur in geringem Umfang bezuschusst werden.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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