Montgomery: "Arbeit der Regierungskommission nicht überfrachten - Strukturreform jetzt angehen"

23.02.2010 | Berlin
"Wir brauchen Klarheit darüber, wohin die Bundesregierung in der Gesundheitspolitik steuert. Wir müssen Antworten auf wichtige Zukunftsfragen finden und wir müssen akute Probleme in der Gesundheitsversorgung jetzt angehen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Regierung nun endlich auch in der Gesundheitspolitik aktiv wird", sagte Dr.

Frank Ulrich Montgomery, Vize-Präsident der Bundesärztekammer, mit Blick auf die morgige Berufung der Regierungskommission zur Reform des Gesundheitswesens durch das Bundeskabinett.

Die acht Bundesminister sowie weitere Experten aus den Ministerien sollen nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP einen Vorschlag "zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens" vorlegen. Bis zur Sommerpause wird mit Ergebnissen gerechnet.

Nach vier Monaten koalitionsinternen Streits sei es sinnvoll, dass nun gemeinsam getragene Konzepte für eine Finanzierungsreform erarbeitet werden. Montgomery gab jedoch zu bedenken: "Die Arbeit der Regierungskommission darf nicht überfrachtet werden. Die Experten sollten sich auf die Grundsatzfragen der Finanzierung beschränken. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Strukturproblemen, deren Lösung ebenfalls im Koalitionsvertrag versprochen wird. Diese sollten keinesfalls in die Finanzierungsdebatte einbezogen, sondern als Strukturfragen vorrangig gelöst werden."

Konkret fordert der BÄK-Vize die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzugehen. "Die Bundesärztekammer ist bereits in Vorleistung gegangen und hat Vorschläge unterbreitet, wie die bisherige Gebührentaxe auf eine gerechte, kalkulatorisch saubere betriebswirtschaftliche Basis gestellt werden kann", so Montgomery. Schnell eingelöst werden müsse zudem das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen, wonach Medizinische Versorgungszentren vorrangig in die Hände von Ärzten und nur nachrangig auch von Krankenhäusern gehören sollen. Entschärft werden müsse zudem §116b, SGB V - der ermächtigten Krankenhausambulanzen erlaubt, die ambulante Versorgung bestimmter Krankheiten zu übernehmen. "Breitflächige Versorgungsgebiete sollten nicht dem Regelungsbereich des §116b zugeordnet werden, wie dies zum Teil jetzt der Fall ist. Andernfalls wirkt der Wettbewerb zwischen Klinik und Praxis nicht qualitätsfördernd, sondern nur verdrängend."

Montgomery appellierte an die Regierung, die akuten Probleme jetzt anzugehen: "Neben der langfristigen Finanzierungsreform, deren Erarbeitung nicht von heute auf morgen zu machen ist, müssen wir jetzt die Zeit nutzen, um die wichtigen, schnell lösbaren Strukturänderungen umzusetzen, die unser Gesundheitswesen so dringend braucht."

Quelle: Pressemeldung Bundesärztekammer

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