Krankenkassen fordern Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln
"Nur die Ampel bietet Verbrauchern einen schnellen Überblick, wie viel Fett, Zucker und Salz in einem Lebensmittel steckt. Die EU-Kommission will derzeit nur eine Nährwertinformation in Tabellenform zulassen", erklärt Jürgen Graalmann, Vorstand des AOK-Bundesverbandes dazu. "Das reicht aber nicht aus, damit sich alle Bürger - ungeachtet ihrer Herkunft und sozialen Stellung - über die Zusammensetzung eines Lebensmittels informieren können. Ohne die Ampelkennzeichnung würde unser Engagement für einen gesunden Lebensstil und unser Einsatz für Prävention konterkariert."
Mit dem Kommissionsvorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" wird sich das Europäische Parlament im Dezember 2009 in erster Lesung befassen. Eine Ampelregelung wäre nach dem Entwurf der EU-Kommission ausgeschlossen - das gilt auch für Regelungen auf einzelstaatlicher Ebene. Nach Auffassung der Kassen sollte es den EU-Mitgliedsstaaten aber ermöglicht werden, die Nährwertkennzeichnung über diesen Kompromiss hinaus einzelstaatlich zu regeln.
In Sachen Prävention ist die AOK Vorreiter: Etwa jedes zweite Projekt in Deutschland wird mit Unterstützung der AOK durchgeführt. So fördert die im Mai 2007 gestartete Initiative "Gesunde Kinder - gesunde Zukunft" zum Beispiel das Kita-Projekt "TigerKids". Hier lernen schon die Kleinen mehr über gesunde Ernährung und werden spielerisch dazu animiert, sich viel zu bewegen. Mehr als 3.000 Kindergärten arbeiten deutschlandweit mit dem Präventionsprogramm. Bis zum Jahresende sollen über die Arbeit in 4.000 Kindergärten etwa 200.000 Familien von dem Programm profitieren.
Insgesamt sind laut dem Präventionsbericht 2008 rund 6,6 Millionen gesetzlich Krankenversicherte durch gesundheitsfördernde Programme erreicht worden. Dafür gaben die Gesetzlichen Krankenkassen knapp 300 Millionen Euro aus. Dieser Betrag entspricht 4,29 Euro je Versichertem und liegt deutlich über der vom Gesetzgeber empfohlenen Richtgröße von 2,74 Euro.
Quelle: Pressemeldung AOK-Bundesverband GbR
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