Krank durch Mückenstich oder Zeckenbiß?

20.07.1999 | Köln
Gothaer Unfallversicherung leistet auch bei Infektionskrankheiten. Bei Infektionskrankheiten durch Insektenbisse, wie Malaria, Hirnhautentzündung oder Borrelliose, haben Kunden der Gothaer Unfallversicherung Anspruch auf Leistung. Ist eine stationäre Behandlung erforderlich, so wird. sofern vereinbart. Unfall-Krankenhaustagegeld bezahlt ohne Verrechnung mit den Zahlungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Entsprechend gelten auch die vereinbarten Leistungen im Falle von Invalidität und Tod.

Maßgeblich für die Anerkennung als Unfall ist, daß die Erreger durch eine Beschädigung der Haut oder durch Eindringen in Augen, Mund oder Nase in den Körper gelangt sind. Dieser Grundsatz bezieht ausdrücklich auch die Infektion durch die entsprechende Schutzimpfung mit ein. "Die Auswirkungen solcher Erkrankungen können im Ernstfall die gesamte Lebenssituation der Betroffenen einschränken, erhebliche medizinische Nachbehandlungen und - im Falle von Invalidität - auch technische Vorkehrungen im unmittelbaren Lebensumfeld erforderlich machen," warnt Gerd Schulte, Leiter des Bereichs Unfallversicherung der Gothaer Versicherungen in Köln.

Gerade in den letzten Wochen und Monaten wurde durch Gesundheitseinrichtungen und Medien wieder verstärkt auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die beispielsweise durch Zeckenbisse verursachte Infektionen für den Menschen bedeuten können. Die als Hirnhautentzündung (Meningitis) bekannte Infektion durch den FMSE-Erreger sowie die Borrelliose werden durch Zecken übertragen. Meningitis kann geistige und körperliche Behinderung oder sogar den Tod zur Folge haben. Borrelliose wirkt sich in späteren Phasen des Krankheitsverlaufs physisch verheerend aus, wenn nicht rechtzeitig gezielt behandelt wird. In schweren Fällen wurden Symptome diagnostiziert, die der Multiplen Sklerose vergleichbar sind. Auch die Erkrankung an Malaria zieht oft dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten nach sich. Die Gothaer reagiert also mit ihrer erweiterten Auslegung des Unfallbegriffs angemessen und sinnvoll auf eine zunehmend dringende Bedarfslage in der Bevölkerung.

Quelle: Pressemeldung Gothaer Versicherungsbank VVaG

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