KKH-Allianz und KV Nordrhein verbessern Qualität der Versorgung von Kindern mit vergrößerten Gaumenmandeln

27.01.2010 | Hannover / Düsseldorf
Zu Jahresbeginn ging ein Vertrag von KKH-Allianz und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Nordrhein zur Versorgung von Kindern mit vergrößerten Gaumenmandeln an den Start. Hier bestand Handlungsbedarf, denn: Die so genannte Tonsillotomie, also die Verkleinerung der Gaumenmandeln bei Kindern bis maximal sechs Jahren, ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Diese Operation wird aktuell nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Für Eltern betroffener Kinder bedeutet das, dass sie die Kosten für den Eingriff selbst tragen müssen. Wenn dies finanziell nicht möglich ist, wurde bisher entweder auf die für die Gesundheit des Kindes sinnvolle Tonsillotomie verzichtet oder in einigen Fällen auch eine komplette Mandelentfernung vorgenommen.

"Mit der Vereinbarung zur Tonsillotomie ist es uns erstmals gelungen, mit einer Krankenkasse einen Selektivvertrag zu verhandeln und dabei sogar die Bedürfnisse des fachärztlichen Berufsverbandes weitgehend zu berücksichtigen", freut sich Dr. Peter Potthoff, Vorstand der KV Nordrhein. An dem Tonsillotomie-Vertrag können nur Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit Vertragsarztsitz in Nordrhein teilnehmen, denen eine Genehmigung zum ambulanten Operieren vorliegt. Etwa 150 Ärzte in Nordrhein erfüllen laut Potthoff die nötigen Teilnahmevoraussetzungen. Sie können von dem neuen Angebot profitieren.

"In Deutschland leiden rund drei bis fünf Prozent aller Kinder an einer so genannten Tonsillenhyperplasie, also an vergrößerten Mandeln", erklärt Potthoff. Indem die KKH-Allianz für die bei ihr versicherten nordrheinischen Kinder die Kosten für die Tonsillotomie künftig übernimmt, können wir unnötige Mandelentfernungen vermeiden. Andererseits können wir mit dem schmerz- und risikoarmen Eingriff, zum Beispiel mittels Laser-Tonsillotomie, Sprachentwicklungsverzögerungen und körperliche Entwicklungsstörungen verhindern. Letztere entstehen beispielsweise durch unruhigen nächtlichen Schlaf, der auf eine schwere Atemwegsbehinderung, verursacht durch die vergrößerten Mandeln, zurückzuführen ist", so Potthoff weiter. Zudem sei das Mandelgewebe für Kinder bis sechs Jahre immunologisch bedeutsam, weil sich ihr Immunsystem noch in der Entwicklung befinde. Auch wenn ein Teil der Mandeln entfernt werde, bleibe deren Funktion dennoch erhalten.

"Diese Operation wird im Rahmen unseres Vertrags mit rund 600 bis 800 Euro vergütet, je nachdem, welche weiteren Eingriffe in Kombination damit vorgenommen werden", sagt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz. "Mit der Übernahme der Kosten ermöglichen wir allen bei uns versicherten Kindern eine normale körperliche Entwicklung. Zudem können wir den kleinen Patienten damit mehrtägige stationäre Aufenthalte ersparen, die bei der kompletten Entfernung der Mandeln erforderlich sind", so Kailuweit weiter. Auch unnötige Strapazen, Schmerzen und Risiken lassen sich vermeiden. "Außerdem spricht ein wirtschaftlicher Aspekt dafür, dass niedergelassene Ärzte diese Operation als Kassenleistung abrechnen können. Denn die komplette Entfernung der Mandeln im Krankenhaus kostet circa 1.500 bis 2.000 Euro", sagt Kailuweit.

Quelle: Pressemeldung KKH-Allianz

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