Hausarztvertrag von Knappschaft und KBV/KVen

06.05.2008 | Berlin
Bundesweiter Vertrag bringt Vorteile für 1,6 Millionen Versicherte. "Wir gestalten den Wettbewerb - und zwar zum Nutzen für Patienten und Ärzte. Mit diesem Hausarztvertrag haben wir unsere Kompetenz ganz klar unter Beweis gestellt." Mit diesen Worten hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute auf einer Pressekonferenz den Hausarztvertrag zwischen der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (ARGE) vorgestellt.

Der Vertrag soll bundesweit gelten und zum 1. Juli in Kraft treten. Die ARGE ist von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV gegründet worden, um mit Krankenkassen bundesweite Versorgungsverträge abzuschließen.

"Der Vertrag garantiert den Versicherten flächendeckend eine wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung und den Ärzten eine angemessene Extra-Vergütung", erläuterte Müller die Einzelheiten des Vertrags. "Die teilnehmenden Ärzte erhalten neun Euro je eingeschriebenem Versicherten und je Quartal. Mit dieser Zusatzvergütung wird das Honorar für den Arzt-Patienten-Kontakt deutlich aufgewertet. Die Teilnahme für die Ärzte ist freiwillig. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlich und vertraglich definierten Qualitätsstandards erfüllen."

Rolf Stadié, Direktor der Knappschaft, hob die Vorteile für die bundesweit rund 1,6 Millionen Versicherten hervor und betonte das Potential, das sich aus der Zusammenarbeit mit den KVen für die zukünftige Entwicklung der flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung ergebe. "Unser umfangreiches sektorenübergreifendes Leistungsangebot bauen wir so weiter erfolgreich aus. Für die Versicherten werden die Wege damit noch kürzer und die medizinische Betreuung noch intensiver", so Stadié. So würden am Programm teilnehmende Ärzte beispielsweise verpflichtet, die Behandlung mit anderen Leistungserbringern wie Krankenhäusern oder Fachärzten zu koordinieren. Die Versicherten würden außerdem von zeitnahen Terminvergaben, kurzen Wartezeiten oder vermittelten Facharztterminen profitieren. Zudem würde ihnen der Zugang zu weiteren Angeboten der Knappschaft, etwa Behandlungs- oder Präventionsprogrammen, erleichtert.

Der Vertrag soll in Zukunft um zusätzliche Module erweitert werden, beispielsweise ein Arzneimittelmanagement oder ergänzende Versorgungsansätze ("Leuchtturm-Projekte").

Am Rande verwiesen Müller und Stadié auf den Entwurf eines Gesamtvertrags zwischen der Knappschaft und der KBV. Er ist der erste bundesweite Vertrag dieser Art und soll flankierend zum Hausarztvertrag ebenfalls zum 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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