Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes ist zum 1. Februar 2010 in Kraft getreten

29.01.2010 | Berlin
Zum 1. Februar 2010 ist der Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft getreten

Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Mit dem Gendiagnostikgesetz werden die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis geregelt.

* Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt hat. Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die untersuchte Person haben. Sie können ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen auch unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für einen Familienangehörigen zugelassen werden.

* Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Die genetische Beratung gehört zu den zentralen Elementen des Gesetzes. Bei einer genetischen Untersuchung, die der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen dient, soll der untersuchten Person eine Beratung angeboten werden. Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung bei denjenigen Untersuchungen, die eine Vorhersage erlauben - entweder für die Gesundheit der betroffenen Person selber oder in Bezug auf die Gesundheit eines ungeborenen Kindes. Deswegen ist hier in beiden Fällen die genetische Beratung vor und nach der Untersuchung verpflichtend.

* Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt, also auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Verboten werden solche vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (spät-manifestierende Krankheiten).

* Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben.

* Im Arbeitsrecht sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen, entgegennehmen oder verwenden. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen im Rahmen arbeits-medizinischer Vorsorgeuntersuchungen nicht bzw. nur unter eng gefassten Voraussetzungen zugelassen werden.

* Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Zur Vermeidung von Missbrauch müssen die Ergebnisse bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen vorgelegt werden, wenn eine Versicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme (300.000 Euro) abgeschlossen werden soll.

Nach § 23 des Gendiagnostikgesetzes wurde beim Robert Koch-Institut eine unabhängige Expertenkommission eingerichtet. Diese interdisziplinär zusammengesetzte Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik, insbesondere zur Beurteilung genetischer Eigenschaften, zur Qualifikation von Personen zur genetischen Beratung, zu den Inhalten der Aufklärung und der genetischen Beratung, zur Durchführung von genetischen Analysen sowie an genetische Reihenuntersuchungen erstellen. Der Kommission gehören neben Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Biologie, Ethik und Recht auch Vertreter und Vertreterinnen und Mitglieder von Patienten-, Verbraucher- und Behindertenverbänden an. Die konstitutierende Sitzung hat am 30. November 2009 stattgefunden.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Dieser Beitrag wurde bisher 56 mal gelesen.
(Rang 728 auf krankenversicherungen-news24.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Nach S&P bestätigt auch Fitch die Rating-Ergebnisse der Gothaer

11.11.2011 | Fitch Ratings hat gestern Abend das "A"-Rating für die Gothaer Allgemeine Versicherung AG und die Gothaer...

weiter in Nach S&P bestätigt auch Fitch die ...

Neue blend a dent Super Haftcremes Complete: Jetzt dreimal so gut

10.11.2011 | Was schon "Super" war, ist seit August nun noch besser: Die neueste Generation der bewährten Super-Haftcremes...

weiter in Neue blend a dent Super Haftcremes ...

Kassen wollen Onkologie- Pauschalen kürzen

07.11.2011 | BDI Niedersachsen gegen rigiden Sparkurs

weiter in Kassen wollen Onkologie- ...

Neuartige Magnetresonanz-Technologie gibt genauere Einblicke in die Struktur der Materie

27.10.2011 | DFG fördert drei DNP-NMR-Geräte für die Lebens- und Materialwissenschaften

weiter in Neuartige ...

"Power fürs Leben"

21.10.2011 | Lebensmittelwirtschaft engagiert sich auf der Grünen Woche 2012 für Qualität und Kennzeichnung

weiter in "Power fürs Leben" ...



Aktuelles

Von modernen Metropolen bis zu ultrakalter Materie

DFG richtet 16 neue Graduiertenkollegs ein. Harter...

weiter ...

Neuigkeiten

Nach S&P bestätigt auch Fitch die Rating- Ergebnisse der Gothaer

Fitch Ratings hat gestern Abend das "A"-Rating für die...

weiter ...

Neue blend a dent Super Haftcremes Complete: Jetzt dreimal so gut

Was schon "Super" war, ist seit August nun noch besser: Die...

weiter ...

Weitere Themen

Dr. Nikolaus Rauber in Bundesvorstand gewählt

Die Delegierten des Verbandes der niedergelassenen Ärzte...

weiter ...

Top gestylt durch die kalte Jahreszeit mit Beinen in Bestform

Fashion-Blogger kreieren Herbst-Look für Gillette...

weiter ...

Archiv

Das Handy als Thermometer, Blutdruck- und Blutzuckermesser

Smartphones können bei Therapie und Gesundheitschecks helfen...

weiter ...

Belegärzte: Der 20 %ige Abschlag bei der Honorararztregelung muss weg!

Die Vergütungssituation der internistisch tätigen Belegärzte...

weiter ...

Verschiedenes

DFG fördert acht neue Sonderforschungsbereiche

Themen von Nachhaltigkeit in der Fertigungstechnik bis zum...

weiter ...

Kinderkommission zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2011

Vor 22 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der...

weiter ...