Hartmannbund: In den neuen Ländern nur 8,- Praxisgebühr

26.09.2003 | Berlin
"Da in den neuen Bundesländern nach wie vor nur 80 % der Leistungsmenge zur Verfügung stehen, wäre es nur logisch, dass die Patienten auch nur 8,- Praxisgebühr entrichten." Für Dr. med. Thomas Lipp, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Hartmannbundes, ist es ein weiteres Indiz für "das überhastete Zusammennähen mit heißer Nadel" des anstehenden Gesetzentwurfs zur Gesundheitsreform.

Würden die Patienten in den neuen Bundesländern die Praxisgebühr in voller Höhe entrichten, würden sie im Gegensatz zu den Patienten in den alten Bundesländern 120 % der Praxisgebühr bezahlen ? "ein unhaltbarer Zustand, der dringend revidiert werden muss", meinte Dr. Lipp. Würde die Praxisgebühr jedoch in der vorliegenden Form beschlossen werden, sollten nach seiner Auffassung wenigstens 2,50 Gebühr für den Verwaltungsaufwand eingerechnet werden.

Im Übrigen unterstrich er noch einmal die Auffassung des Hartmannbundes, dass das Einziehen der Praxisgebühr durch die niedergelassenen Ärzte nicht zu akzeptieren sei, da es sich hierbei um einen Verwaltungsakt handele, der bei den Krankenkassen anzusiedeln sei. "Das Einziehen in der Arztpraxis bedeutet noch mehr Bürokratie, bedeutet aber auch, dass noch mehr Zeit für die Behandlung der Patienten verloren geht!"

Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

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