Hartmannbund-Medizinstudenten: Gebührenpflicht im Examenssemester abschaffen!
"Die Regelungen der Universitäten müssen den Realitäten Rechnung tragen", sagte Max Pattmöller, Vorsitzender des Ausschusses Medizinstudenten im Hartmannbund. Für Medizinstudierende ergebe sich nach Ableistung ihres Praktischen Jahrs (PJ) eine schwer nachvollziehbare Situation, da ihre Gebührenpflicht in der Regel wieder auflebt und sie erneut zahlen müssen. Diese Praxis sei allein deshalb fragwürdig, so Pattmöller, weil Studiengebühren ausschließlich zweckgebunden zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden dürfen. Diese sei zu diesem Zeitpunkt aber faktisch beendet. Die Medizinstudenten bereiteten sich im Examenssemester ausschließlich auf das Staatsexamen vor und seien lediglich eingeschrieben, um die Zulassung zum Staatsexamen nicht zu gefährden bzw. ihren Studentenstatus nicht zu verlieren. Laut Pattmöller hielte auch das Argument vieler Fakultäten, der Student könne in dieser Zeit die Bibliothek nutzen, einer näheren Betrachtung nicht stand: "Für die fälligen Studiengebühren von etwa 500 Euro kann jeder die zur Prüfungsvorbereitung nötigen Bücher in der aktuellen Auflage selbst erwerben". Ein positives Beispiel gibt die Rheinisch-Westfälische Technische Fachhochschule Aachen. Sie bietet Medizin- und Lehramtsstudenten, die nur noch eingeschrieben sind, um das Staatsexamen abzulegen, die Möglichkeit, ihren Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Studienleistungen bis zum Ende des Vorsemesters erbracht worden sind.
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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