Grund- und Wahlleistungsarten in der gesetzlichen Krankenversicherung

17.10.2001 | Berlin
Dr. Thomas: "Die Politik ist in der Definitions-Pflicht!"

"Wer weiterhin die Budgethoheit im deutschen Gesundheitswesen für sich reklamiert und damit nicht zuletzt die Diskussion um den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) losgetreten hat, der muss auch definieren, wie die Aufsplittung in Grund- und Wahlleistungsarten zu geschehen hat." Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, machte in Baden-Baden deutlich, dass es "nur die unsinnigen und schädlichen Budgetierungsmaßnahmen" gewesen seien, die eine mittlerweile lähmende Diskussion um das Notwendige in der Gesundheitsversorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Gang gesetzt hätten.

Wenn die Politik weiter auf dieser für die Versorgung der Versicherten desaströsen Budgetierung beharre, so der Hartmannbund-Vorsitzende, dann "muss die Politik endlich auch den notwendigen Leistungsumfang definieren und damit eingestehen, dass für begrenzte Mittel auch nur begrenzte Leistungen verfügbar sind."

Die unsägliche Diskussion über Grund- und Wahlleistungen könne die Politik nur dadurch beenden, dass sie "endlich die Rahmenbedingungen dafür vorgibt, was denn Grund- und Wahlleistungen sein sollen", erst danach könnten dann alle Beteiligten im Gesundheitswesen durch Verträge im Detail festlegen, welche Kosten für einzelne Leistungen von der Krankenkasse zu tragen seien und welche Leistungen dann privat abzusichern seien.

Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

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