Gesetzliches Sterbegeld gestrichen
Ein kurzer Rückblick: Das Ende des Sterbegeldes kam nicht plötzlich. In der ersten Krankenversicherung unter Bismark gehörte es bereits zum Leistungskatalog, und es war stets mehr als ein Zuschuss. Anfang der 80-er Jahre betrug es ? abhängig vom Einkommen ? durchschnittlich 4.200 DM pro Versichertem und reichte damit durchaus für ein einfaches Begräbnis. 1989 wurde es im Rahmen einer Gesundheitsreform auf 2.100 DM halbiert und alle Neuversicherten erhielten überhaupt keinen Anspruch mehr. Später kam der Euro und wieder ging es dem Sterbegeld an den Kragen: So wurden aus 2.100 DM kurzerhand 1.050 Euro, ein Umrechnungsnachteil von 43 DM. Zum 01.01.2003 wurde es dann noch einmal auf 525 Euro halbiert, um dann zum 01.01.2004 endgültig beerdigt zu werden.
Wie wenig über diese massive Streichung ? im Vergleich beispielsweise zur Praxisgebühr von 10 Euro ? in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, ist schon verwunderlich. Aber vielleicht liegt es in der Natur der Sache: Niemand denkt gern an den Tod ? erst recht nicht an die Folgen des eigenen Sterbens. Trotzdem wäre es falsch, Problemen auszuweichen, die eines Tages mit Sicherheit jeden von uns berühren werden.
Wie hoch die finanziellen Belastungen eines Trauerfalles tatsächlich sind, bekommen viele Angehörige erst im Falle eines Falles schmerzlich zu spüren. Dabei ist es kein Geheimnis: Ein Begräbnis kostet heute schnell 5.000 Euro ? in Großstädten sogar deutlich mehr.
Mit einem Kurzantrag kann jetzt eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen beantragt werden, die in den ersten drei Jahren bei Tod alle bis dahin geleisteten Beiträge ausbezahlt. Nach dieser Frist besteht dann der uneingeschränkte Versicherungsschutz.
Diese Vertragsform steht allen 50-70-jährigen Personen offen ? eine Altersgruppe, die erfahrungsgemäß diesen Versicherungsschutz besonders oft nachfragt. So kostet zum Beispiel eine Todesfallabsicherung von 5.000 Euro, die sich durch die Gewinnbeteiligung sogar noch regelmäßig erhöht, für eine 50-jährige Frau nur 14,55 Euro im Monat bis zum Alter 85. Danach besteht der Vertrag ohne weitere Beitragszahlung weiter fort.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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