Generika - Distribution und Steuer kosten mehr als das Arzneimittel
Tatsächlich hatten die Krankenkassen im Mittel jedoch deutlich weniger als 19,71 Euro für ein Generikum aufzubringen. So müssen die Apotheken den Krankenkassen für jedes abgegeben Arzneimittel den gesetzlich vorgeschriebenen Apothekenabschlag einräumen, der derzeit 2,30 Euro beträgt. Zudem kommen den Krankenkassen ggf. die gesetzlichen Herstellerabschläge auf Generika (10 Prozent bzw. 16 Prozent auf den Herstellerabgabepreis) zugute.
Mit ihren Zuzahlungen tragen ferner auch die Versicherten dazu bei, die Arz-neimittelausgaben der Krankenkassen zu senken. Im Jahr 2008 beliefen sich die Arzneimittelzuzahlungen auf 1,7 Milliarden Euro. Von der Zuzahlung freige-stellte Arzneimittel (im August 2009 waren das 11.846 Arzneimittel, 97 Prozent davon Generika) entlasten nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Patienten.
Damit aber nicht genug: Die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen für Generika müssen außerdem um die kassenindividuellen Rabatte reduziert werden, die pharmazeutische Unternehmen mit den Versicherungsträgern vereinbart haben. Die genaue Höhe dieser Preisnachlässe bleibt zwar das Geheimnis der Kassen, fest steht jedoch, dass sie die die Erlöse der Hersteller nochmals drastisch reduzieren.
Wer mehr über das komplexe Preisbildungssystem für Arzneimittel erfahren möchte, kann dafür online den Marktdatenservice von Pro Generika nutzen, den der Branchenverband ab sofort unter Marktdaten August 2009 mit den aktualisierten Zahlen des Monats August 2009 bereithält. Die Daten basieren auf Berechnungen der unabhängigen Marktforschungsinstitute IMS HEALTH und INSIGHT Health.
Quelle: Pressemeldung Pro Generika e.V.
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