Garantierte Pauschalleistung jetzt auch für Beihilfeberechtigte
Nun können auch Beihilfeberechtigte, beispielsweise Lehrer, Richter oder andere Bundes- und Landesbeamte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Der neue Tarif heißt "Active Business".
Die Continentale Krankenversicherung setzt auf mehr Eigenverantwortung. Die Versicherten sollen selbst aktives Gesundheitsmanagement betreiben: Sie haben die Wahl, sich für die Kostenerstattung zu entscheiden - oder stattdessen eine fest garantierte Pauschalleistung in Anspruch zu nehmen.
Durch die Zahlung einer Pauschalleistung soll der Versicherte darin bestärkt werden, mit seiner Gesundheitsfinanzierung wirtschaftlicher umzugehen. Das bisherige Resümee der Continentale in der Produktlinie "BUSINESSLINE" zeigt, dass das geplante Ziel sogar noch übertroffen wurde: Im Fünfjahres-Vergleich sind die Beiträge in vielen Altersgruppen gesunken. Der Effekt ist für beide Vertragspartner, Versicherung und Versicherten, durchweg positiv: Versicherte verfügen über mehr finanziellen Spielraum für ihre individuelle Gesundheitsfinanzierung und Gesundheitsvorsorge. Davon profitieren nicht nur junge Versicherte: Bei älteren Versicherten liegt die Quote der Empfänger der garantierten Pauschalleistung ähnlich hoch wie bei den jüngeren. Das Unternehmen profitiert ebenfalls, da sich die Attraktivität der Pauschalleistung positiv auf die Risikostruktur der Tarife auswirkt.
Vor dem Hintergrund dieses Erfolges hat die Continentale jetzt Tarife speziell für Beihilfeberechtigte entwickelt. Die Tarife heißen Active Business% GSB1 und GSB2. Der Beihilfeberechtigte kann auch in diesen Tarifen selber bestimmen, ob er die Kostenerstattung oder die garantierte Pauschalleistung vorzieht: Eine 30jährige Frau, die beispielsweise über einen Zeitraum von vier Jahren keine Rechnungen eingereicht hat, erhält eine garantierte Gesamtpauschalleistung in Höhe von 5.704,74 DM. Dabei ist eine 50%-ige Beihilfe und der Tarif GSB1/50R berücksichtigt worden.
Wählt der Versicherte trotz der hohen Pauschalleistung die Kostenerstattung, so genießt er einen Versicherungsschutz, der zusammen mit den Beihilfeleistungen folgende Leistungsbereiche einschließt:
100% ambulante Heilbehandlung (einschließlich freier Arzt- und Heilpraktikerwahl)
100% stationäre Heilbehandlung im Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung
100% Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie
Ein weiterer Vorzug: Durch eine tarifliche Ergänzungskomponente sind vorhandene und auch zukünftige Leistungseinschränkungen der Beihilfe automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz muß somit nicht mehr regelmäßig auf seine Vollständigkeit überprüft werden.
Quelle: Pressemeldung Der Versicherungsverbund Die Continentale
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