Datenschutz: Deutscher Hausärzteverband stärkt Bundesgesundheitsminister Rösler den Rücken

17.02.2010 | Köln
"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist nicht der alleinige Garant für den Datenschutz in Deutschland", mit diesen Worten hat der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, dem Bundesgesundheits- minister gegen Angriffe der KBV den Rücken gestärkt.

Die Körperschaft hatte heute einen Artikel in der Berliner Zeitung lanciert, nach dem Rösler den Datenschutz missachte. Hintergrund ist die geplante Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Abrechnung von Arzt- und Krankenhausrechnungen über private Dienstleister. "Es ist schlicht falsch, wenn Herr Köhler behauptet, private Rechenzentren böten nicht die Datensicherheit, wie sie die Körperschaft gewährleisten könne. Für die Datenschutzkontrolle der Krankenhäuser und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) bei der Abwicklung der Hausarztverträge gelten die gleichen Rechtsgrundsätze wie für die KVen und die GKV. Das gilt insbesondere für die Sicherheitsstandards.", so Ulrich Weigeldt. Die Kassenärztliche Vereinigung will offenbar den privaten Abrechnungsstellen die Datenverarbeitung verbieten lassen, um am Ende wieder als Monopolist für die Rechnungserstellung verantwortlich zu sein. Wäre die KBV der alleinige Garant für den Datenschutz in Deutschland, müsste das gesamte Gesundheitswesen sofort verstaatlicht werden. "Die Versuche der KBV, den Selektivverträgen per § 295 SGB V den Stecker zu ziehen, indem eine Abrechnung dieser Verträge außerhalb der alleinigen Kontrolle der KBV unmöglich gemacht werden soll, ist aus unserer Sicht ein Teil des Rückzugsgefechts der KVen, nachdem die ersten Hausarztverträge außerhalb des KV-Systems enormen freiwilligen Zulauf von Ärzten und Patienten haben", erklärte Ulrich Weigeldt.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Hausärzteverband e.V.

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