DEUTSCHE BKK kritisiert Falschkodierung

27.07.2009 | Wolfsburg
Daten und Verordnungen müssen ärztlicher Diagnose entsprechen

Die DEUTSCHE BKK unterstützt die Aussage des Bundesversicherungsamtes (BVA), dass falsches Kodieren von Diagnosen verhindert werden muss. Daten und Verordnungen müssen der durch den Arzt diagnostizierten Krankheit entsprechen. Nur so stimmen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds mit der tatsächlichen Krankheit überein - Voraussetzung für Krankenkassen, um die Versorgung kranker Versicherten langfristig sicherzustellen.

"Die Diagnosen von Ärzten werden von uns nicht in Frage gestellt. Es geht lediglich um die Kodierung der Diagnosen. Zum Schutze unserer Versicherten ist es wichtig, dass die Daten korrekt eingegeben werden und die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds somit der tatsächlichen Krankheit entsprechen. Würden wir uns nicht darum kümmern, würden wir die langfristige optimale Versorgung unserer Versicherten nicht mehr garantieren können", sagt Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der DEUTSCHEN BKK.

Datenfehler lassen sich u. a. an Arzneimittelverordnungen erkennen, z.B. die Verordnung eines Magensäurehemmers ohne entsprechende Diagnose. Eine Kodierung muss zudem mindestens vierstellig (z.B. E11.2 für Diabetes Typ 2 mit Beteiligung der Nieren) sein. Wenn hier weniger Ziffern angegeben sind, ist nicht korrekt kodiert worden. Das bedeutet, dass dann auch keine Mittel aus dem Gesundheitsfonds für die Versorgung zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Pressemeldung Deutsche BKK

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