Bundesgesundheitsminister verteidigt hohe Datenschutz-Standards
Datenschutz hat für den Bundesgesundheitsminister einen hohen Stellenwert. Deshalb gehen wir mit Themen, die den Datenschutz betreffen, äußerst sensibel um. Die bisherige Regelung zur Abrechnung von Selektivverträgen und ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus durch Einbeziehung von privaten Abrechnungsstellen, die noch von der Vorgängerregierung beschlossen wurde, läuft am 30. Juni 2010 aus. Da das Bundesgesundheitsministerium eine grundlegende gesetzliche Regelung dieses Bereiches anstrebt, diese aber kurzfristig nicht zu erreichen ist, haben wir uns entschlossen, das bestehende und vom Datenschutzbeauftragten bisher für eine begrenzte Zeit akzeptierte Verfahren, für ein Jahr zu verlängern."
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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