Berufsgeheimnisträger brauchen absoluten Schutz
Bei diesem Schutz handelt es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es geht um deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Die Gesellschaft und der demokratisch verfasste Rechtsstaat seien auf solche Freiräume angewiesen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte bei der Veranstaltung: "Es kann nicht sein, dass künftig von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangt werden kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht". Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten sei immer wieder die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden. "Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Selbstzweck. Ein gravierender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient darf nicht auf einer willkürlichen Zweiteilung der Rechte und Pflichten von Berufsgeheimnisträgern fußen", führt Dr. Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, aus. "Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf", ergänzt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Vorstandsmitglied, in Berlin. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein und bleiben. "Ein Zwei-Klassen-System innerhalb der Gruppe der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger lehnen wir ab", so Schellenberg weiter. Die bereits jetzt durch die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie festgelegte und durch die Organisationen abgelehnte Trennung der Berufsgeheimnisträger in zwei Gruppen soll durch das BKA-Gesetz fortgesetzt werden. Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sollen absolut geschützt werden, während Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nur durch ein relatives Verwertungsverbot geschützt sein sollen. In der Resolution fordern die Berufsorganisationen den Gesetzgeber auf, nach einer Ablehnung des BKA-Gesetzes durch den Bundesrat im Vermittlungsausschuss den absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger wieder herzustellen.
Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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