BDI ruft nach Korrektur des § 73b

18.11.2009 | Wiesbaden
Wesiack: "Freiwilligkeit statt Zwang"

Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., fordert die Bundesregierung auf, den § 73 b im SGB V für die hausärztliche Versorgung umgehend zu korrigieren und wieder die alte Fassung von vor der Landtagswahl im September 2008 in Bayern herzustellen. Die jetzige Fassung löst das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigung durch das Monopol eines privatrechtlichen Verbands ab, der nicht auf die notwendige Pflichtmitgliedschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie die Kassenärztliche Vereinigung verweisen kann, was für die Umsetzung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung zwingend erforderlich ist. "Dieser Vorgang hat mit Wettbewerb im Gesundheitswesen nichts gemein", kritisiert BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack, "und ist nur eine Werbeveranstaltung für einen Verband, der auf Dauer dieser Aufgabe nicht gewachsen sein wird." Die konsequente Umsetzung der derzeitigen Fassung führt zur Auflösung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die man zum Erhalt einer flächendeckenden Basisversorgung auch in Zukunft brauchen wird. Die bundesweite Umsetzung des § 73b in der bestehenden Form wird gravierende Folgen für die fachärztliche Versorgung und das KV-System haben. Die in der jetzigen Fassung des § 73b enthaltenen Verpflichtungen - die Vertretung von mindestens der Hälfte aller Allgemeinmediziner, zwingender Vertragsabschluss durch alle Krankenkassen - stehen im Widerspruch zu einem freien Wettbewerb. Der BDI besteht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beim Abschluss von Selektivverträgen.

Quelle: Pressemeldung Berufsverband Deutscher Internisten e.V.

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