Argumente zum "Barmer-Hausarztvertrag"
Rechtliche Bedenken kamen sogar von Seiten der KBV:
In einem Rechtsgutachten sieht die Rechtsabteilung der KBV Möglichkeiten für die regionalen KVen, gegen die Kürzung der Gesamtvergütung auf Grund des Barmer-Vertrages mit Erfolg zu klagen, weil dieser über Integrierte Versorgung finanziert werden soll. Bei der Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Apotheken handle es sich nämlich nicht um Versorgung in verschiedenen Leistungssektoren, sondern um eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung. Die Arzneimitteltherapie verantworten nämlich allein Ärzte. Besonders prekär ist der Umstand, dass der Apotheker durch das Konstrukt des Integrationsvertrages seine Beratungsgebühr aus dem Budget der niedergelassenen Ärzte erhält.
Demnach wäre auf die regionalen KVen einzuwirken, gegen die Kürzungen der Gesamtvergütung durch die Barmer auf Grund dieses Vertrages zu klagen.
Mit der Unterschrift unter den Barmer-Hausarztvertrag verpflichtet sich der Arzt, auch zukünftig geltende Leitlinien des Vertrages einzuhalten. Der Arzt leistet also eine Blankoun-terschrift für zukünftig überwiegend kassendiktierte Behandlungsprogramme innerhalb des Barmer-Hausarztvertrages.
Für Patienten lohnt sich allein der Mitnahmeeffekt von vermeintlich 30 gesparten Euro Praxisge-bühr. Patienten sollten jedoch bedenken:
Der Patient gibt seine freie Arztwahl, insbesondere die freie Wahl, unmittelbar einen Fach-arzt aufzusuchen, auf. Er wechselt seinen Status vom - von allen Seiten stets gefordert und geförderten - mündigen Patienten zum entmündigten Teil einer Medizin, die von den Krankenkassen bestimmt werden wird. Im Barmer-Hausarztvertrag ist davon eindeutig und in medizinisch-ethisch bedenklicher Form die Rede. In Anlage 5 heißt es unter "Maßnahmen zur Realisierung von Einsparungen", nach einer Auflistung von Handlungsanweisungen: "Diese Maßnahmen werden vornehmlich bei Teilnehmern angestrebt, die über 50 Jahre alt sind und gleichzeitig eine oder mehrere (der nachfolgenden) Indikationen aufweisen. (Es folgen 5 Indikationen)"
Durch die Bindung an eine "Hausapotheke" sind folgende Fragen nicht beantwortet:
o Woher bezieht der Patient seine Medikamente während eines längeren Urlaubs
oder beruflichen Abwesenheit?
o Wie kann zukünftiger Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung aussehen, wenn durch den Barmer-Hausarztvertrag systematisch Markt-Abschottung statt freier Wettbewerb praktiziert wird. Wie sollen Einsparungen realisiert werden, wenn der Patient die Möglichkeiten, beispielsweise durch Versandapotheken, nicht nutzen kann. Ein freier Preiswettbewerb von nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten wird so erschwert.
o Wer kontrolliert die Qualität der teilnehmenden Apotheken, bzw. wie wird deren be-sondere Qualifizierung nachgewiesen. Durch die mangelhaften Testergebnisse von Stiftung Warentest zur Beratungsqualität von Apothekern (26.02.2004) wurde hier ein eklatantes Defizit aufgedeckt, das vom Barmer-Hausarztvertrag weder aufgegrif-fen noch befriedigend gelöst wird.
Fazit: Der Barmer-Hausarztvertag verdammt die Beteiligten zum Erfolg. Erfolg wird dieser Vertrag jedoch nur haben, wenn er Einsparungen realisiert. Die Ansätze und Mechanismen des Vertrages weisen eindeutig auf eine Reduzierung des medizinischen Niveaus hin. Die Barmer sichert sich über das Modell direkten Einfluss auf das medizinische Handeln und letztlich geht somit der Verlust von medizinischer Versorgungsqualität einher mit dem Verlust einen großen Stückes Freiberuflichkeit des Arztes.
Quelle: Pressemeldung NAV-Virchow-Bund
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