AOK bekräftigt Forderung nach einheitlichen, qualitätssichernden Kodierrichtlinien für ärztliche Diagnosen

22.01.2009 | Berlin
Der AOK-Bundesverband hat am Donnerstag (22. Januar) die auf bild.de verbreitete Unterstellungen zurückgewiesen, Kassen würden Ärzte "schmieren". Wer solche Behauptungen aufstelle, müsse Ross und Reiter nennen, damit hier der Staatsanwaltschaft einschreiten könne

"Die vom Arzt oder seinen Praxismitarbeitern dokumentierten Diagnosen müssen den Krankheitszustand korrekt und vollständig abbilden", bekräftigten die geschäftsführenden Vorstände des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt und Jürgen Graalmann, die AOK-Position. Es dürfe keine Erfassung von Diagnosen geben, die nicht der tatsächlichen Behandlung entspreche.

Die Vorstände verwiesen dazu auf eine am Dienstag veröffentlichte AOK-Deklaration. Hier macht die AOK-Gemeinschaft mit Nachdruck deutlich, dass sie jede Manipulation der Diagnose-Dokumentation strikt ablehnt.

"Das begreifen die AOKs als Verpflichtung", so Reichelt. Die AOK erwartet, dass die Ärzteschaft eine hohe Kodierqualität gewährleistet. "Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für einheitliche, verbindliche und qualitätssichernde Kodierrichtlinien aus", unterstreicht Graalmann. "Das wollen wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung realisieren", so Reichelt weiter.

Hohe Zahl an unvollständig dokumentierten Diagnosen

Zwar sei die Kodierqualität im ambulanten Bereich in den vergangenen Jahren besser geworden. Doch gibt es Reichelt zufolge noch einen relevanten Anteil von Fällen, in denen die vom Arzt dokumentierten Diagnosen den tatsächlichen Krankheitszustand eines Patienten nicht korrekt oder vollständig abbilden. Das zeige eine Auswertung von AOK-Daten.

Demnach wurden bei einigen Erkrankungen nur zum Teil die korrekten Diagnoseschlüssel kodiert, die für die Anerkennung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich notwendig sind. Die Konsequenz: Für tausende Patienten, bei denen diese Diagnoseschlüssel nicht kodiert wurden, müssen die betroffenen Krankenkassen unter den neuen Rahmenbedingungen die hohen Behandlungskosten tragen, bekommen hierfür wegen der fehlenden Diagnosekodierung jedoch keinen Zuschlag aus dem Gesundheitsfonds.

Quelle: Pressemeldung AOK

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