§ 73b SGB V bleibt bestehen - Deutscher Hausärzteverband sieht sich bestätigt

23.10.2009 | Köln
Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die Entscheidung der Koalitionspartner ausdrücklich, am § 73b SGB V in seinem bisherigen Umfang festzuhalten.

"Mit der Bestätigung des § 73b SGB V für die nächsten drei Jahre hat die künftige Regierungskoalition einen wichtigen Schritt getan, die flächendeckende Versorgung einer alternden und zunehmend multimorbiden Bevölkerung wieder zu ermöglichen. Damit kann der eingeschlagene Weg der Tarifautonomie für Hausärzte und Fachärzte fortgesetzt werden. Weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Patienten und ein kalkulierbares Honorar in Euro und Cent werden damit deutschlandweit Realität", so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes heute in Berlin. Der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände sehen sich mit dieser Entscheidung der Koalitionspartner in ihrer Arbeit bestätigt, den hausärztlichen Beruf mit versorgungsrelevanten Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung wieder attraktiv zu machen, so Weigeldt weiter.

Die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP hatten in ihrer heutigen Pressekonferenz in Berlin bekanntgegeben, dass der eingeschlagene Weg zur hausarztzentrierten Versorgung auch unter der neuen Regierung unverändert beibehalten wird.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Hausärzteverband e.V.

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